„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis November 2019
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(BIAJ) Im November 2019 wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 33.109 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert, darunter 10.830 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 17.315 mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im April 2018.
Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* von Januar bis November 2019 insgesamt 237,6 Millionen Euro aus, davon 179,8 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 57,7 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)**.
Für alle "SGB-II-Eingliederungsleistungen" wurden von den Jobcentern gE* in den ersten elf Monaten 2019 (etwa 91,6 Prozent des Haushaltsjahres) insgesamt 2,620 Milliarden Euro ausgegeben (ohne die 57,7 Millionen Euro aus dem PAT), 71,2 Prozent der für diese Leistungen zugeteilten 3,681 Milliarden Euro (ebenfalls ohne PAT-Mittel).
Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt), die Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt"), den Passiv-Aktiv-Transfer** und die „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ insgesamt (Ausgaben immer nur Jobcenter gE) in den einzelnen Ländern siehe die BIAJ-Materialien vom 17. Dezember 2019: Download_BIAJ20191217 (PDF: drei Seiten) Hinweis vom 21.01.2020. Aktualisierung bis Ende 2019: Download_BIAJ20200121 (PDF: drei Seiten)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
** siehe dazu u.a. auch hier: BMAS-BA_PAT (zur Rundungsdifferenz 0,1 Millionen Euro siehe die nicht gerundeten Beträge in Tabelle Seite 3)
Höher als im Armutsbericht des Paritätischen: Die SGB-II-Quote und Armutsgefährdungsquote im Ruhrgebiet
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(BIAJ) Die SGB-II-Quote (Hartz-IV-Quote) lag im Ruhrgebiet 2018 nach (aktualisierter, ursprünglich am 12. April 2019 veröffentlichter) Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) bei durchschnittlich 16,3 Prozent (2008: 14,8 Prozent). Im Ruhrgebiet (Metropolregion Ruhr) waren in 2018 von insgesamt 4,028 Millionen Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (§ 7a SGB II, 65 Jahre und sieben Monate Ende 2018) durchschnittlich 654.905 SGB-II-Leistungsberechtigte. In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet betrug die SGB-II-Quote in 2018, wie schon zehn Jahre zuvor, 9,8 Prozent. Und im Bundesgebiet betrug die SGB-II-Quote 8,9 Prozent (2008: 10,3 Prozent). Zur Entwicklung der jahresdurchschnittlichen SGB-II-Quoten siehe die aktualisierte BIAJ-Tabelle „SGB-II-Quoten und Berechnungsgrundlagen 2007 bis 2018: Bund, NRW, NRW ohne Ruhrgebiet, Ruhrgebiet (Metropole Ruhr), die 15 Ruhrgebietskreise, Bremen Stadt und Land, Bremerhaven“. (hier: BIAJ20191216)
Warum liegt die SGB-II-Quote im Ruhrgebiet (16,3 Prozent) über der im Armutsbericht 2019 des Paritätischen (hier) genannten Hartz-IV-Quote von 15,3 Prozent in 2018? Und warum liegt die amtliche Armutsgefährdungsquote (Mikrozensus) im Ruhrgebiet sicher auch über den dort genannten 21,1 Prozent in 2018?
Armutsgefährdungsquoten in Bremen, Hamburg und Berlin 2005 bis 2018 (vier Abbildungen)
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(BIAJ) Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen zur Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten (Mikrozensus) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin in den Jahren 2005 bis 2018: insgesamt (Abbildung 1), Kinder im Alter von unter 18 Jahren (Abbildung 2), Alleinerziehende (Abbildung 3) und Altersgruppe 65 Jahren und älter (Abbildung 4). Unter den vier Abbildungen eine Warnung, die bei der Interpretation von (jährlichen) Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten beachtet werden sollte. (Hinweis vom 13.08.2020: Entsprechende BIAJ-Abbildungen für den Zeitraum 2005 bis 2019 hier. Abbildung 4 unten korrigiert.)
Weiterlesen: Armutsgefährdungsquoten in Bremen, Hamburg und Berlin 2005 bis 2018 (vier Abbildungen)
Alleinerziehende im Ländervergleich 2018: Erwerbspersonen, Erwerbstätige, Arbeitslose, Hartz IV
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(BIAJ) 1,490 Millionen Alleinerziehende mit Kind(ern) im Alter von unter 18 Jahren in 2018 (Jahresdurchschnitt). Erwerbsquote: 79,7 Prozent, in den Ländern von 84,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 70,7 Prozent im Land Bremen (HB). Erwerbstätigenquote: 74,5 Prozent, in den Ländern von 80,2 Prozent in BW bis 66,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV). SGB-II-Quote (Hartz IV): 37,5 Prozent, in den Ländern von 66,5 Prozent in HB bis 22,9 Prozent in Bayern (BY). Bemerkenswert und erstaunlich: Im Land Bremen (HB) war die SGB-II-Hilfequote der Alleinerziehenden (66,5 Prozent) in 2018 nahezu genau so hoch wie die Erwerbstätigenquote (66,4 Prozent). Sie dazu die BIAJ-Tabelle vom 12. Dezember 2019 unten:
EUROSTAT: Frankreich-Deutschland-Vergleich der "Armutsgefährdungsquoten älterer Personen"
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(BIAJ) Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten in der Altersgruppe 65 Jahre und älter in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland von 2007 bis 2018 (EUROSTAT) - eine unkommentierte BIAJ-Abbildung vom 11. Dezember 2019 aus aktuellem Anlass:
Hinweis vom 18.04.2023: aktualisiert bis 2021 hier