Jobcenter 2020: Aktualisierung der Vorausschau auf Mittelverteilung für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten"
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(BIAJ) Eine Aktualisierung/Ergänzung der BIAJ-Materialien vom 02./04. Oktober 2019* zur voraussichtlichen Verteilung der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" auf die 406 Jobcenter mit Vorausschau des BMAS vom 16. Oktober 2019 und Vorjahresvergleich: Download_BIAJ20191022 (22. Oktober 2019: PDF: 13 Seiten)
* hier: BIAJ20191002 und BIAJ20191004 (Die in der Aktualisierung/Ergänzung vom 22. Oktober 2019 dokumentierten Abweichungen zwischen den BIAJ-Schätzungen/Berechnungen und der BMAS-Vorausschau vom 16. Oktober 2019 resultieren im wesentlichen aus der Abkehr des BMAS von einer gesonderten Verteilung von jeweils 210 Millionen Euro (insgesmat 420 Millionen Euro) aufgrund eines "flüchtlingsbedingten Mehrbedarfs".)
Hinweis: Zur Mittelverteilung 2020 siehe die BIAJ-Materialien vom 19. Dezember 2019 (Jobcenter 2020: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten"): hier
SGB II-Eingliederungstitel 2019: Jobcenter Bremen und Bremerhaven - Januar bis September 2019
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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2019 für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“/PAT) und Bundesprogramme* zusammen 41,854 Millionen Euro ausgegeben, 887.000 Euro mehr als von Januar bis September 2018 - aber etwa 2,4 Millionen Euro weniger als von Januar bis September im Bundestagswahljahr 2017.Vom Jobcenter Bremerhaven wurden für diese Leistungen 13,356 Millionen Euro ausgegeben, 1,701 Millionen Euro mehr als von Januar bis September 2018 – und damit etwa genauso viel wie von Januar bis September im Bundestagswahljahr 2017.
Zu den zugeteilten Mitteln für "Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II" (ohne PAT und Bundesprogrammme) und den Ausgaben in den beiden bremischen Jobcentern im Vorjahresvergleich (differenziert nach den verschiedenen Leistungen) siehe die BIAJ-Materialien vom 14. Oktober 2019: Download_BIAJ20191014 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)
* das beendete „Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und das endende „ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis September 2019 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Von Januar bis September 2019 wurden insgesamt 127.917 Asylanträge gestellt, darunter 110.282 Erstanträge. 24.096 bzw. 21,8 Prozent dieser Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr! Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (Oktober 2018 bis September 2019: 147.808) lag 81,8 Prozent (662.379) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis September 2019 insgesamt 146.640 Asylanträge, darunter 126.013 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von Oktober 2018 bis September 2019, wurden vom BAMF 194.063 Asylanträge entschieden, darunter 167.056 Erstanträge.
54.984 (37,5 Prozent) der 146.640 Entscheidungen von Januar bis September 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 35.102 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Oktober 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20191011 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
Wie passt das zusammen? BMAS-Text und BMAS-Schaubild 1 im Nachhaltigkeitsbericht 2019
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(BaSta) Prozentangabe (EU 17,7 Prozent) im BMAS-Text passt offensichtlich nicht zu BMAS-Schaubild 1 im "Nachhaltigkeitsbericht 2019 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales" (BMAS) vom September 2019. Siehe hier (Download_BaSta20191010 - mit Korrekturhinweis des BMAS vom 16.10.2019) und lassen Sie sich nicht durch den vom BMAS verwendeten Begriff "materielle Deprivation" (und von den im Vergleich zu den vom BMAS im Abschnitt "SDG 1 'Armut in jeder Form und überall beenden'" nicht genannten Armutsgefährdungsquoten deutlich kleineren "Raten der materiellen Deprivation") schrecken. (10.10.2019; Seite 2 am 11.10. ergänzt; mit Korrekturhinweis des BMAS - eMail - vom 16.10.2019)
SDG = Sustainable Development Goals (Nachhaltigkeitsziele, „Agenda 2030“)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis September 2019 – Bund und Länder
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(BIAJ) Die 302 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben von Januar bis September 2019 insgesamt 2,065 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (ohne Bundesprogramme und PAT) ausgegeben. Bei Berücksichtigung der Minderausgaben für die nicht im SGB II (Hartz IV) geregelten Bundesprogramme und der Ausgaben aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) wurden von den Jobcentern gE in den ersten drei Quartalen 2019 für „Eingliederungsleistungen“ zusammen insgesamt 2,115 Milliarden Euro ausgegeben, 348 Millionen Euro mehr als in den ersten drei Quartalen 2018 (1,767 Milliarden Euro), aber lediglich 98 Millionen Euro mehr als in den ersten drei Quartalen des Bundestagswahljahres 2017 (2,017 Milliarden Euro).
Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2019 wurden von Januar bis September 2019 (etwa 75 Prozent des Haushaltsjahres) lediglich 56,1 Prozent der zugeteilten (zugewiesenen) Mittel für diese Leistungen ausgegeben. In den Ländern (Jobcenter gE) reicht diese Ausschöpfungsquote von 45,6 Prozent in Hessen bis 73,0 Prozent im Saarland.
Weitere differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten drei Quartalen 2018 und 2019 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 09. Oktober 2019: Download_BIAJ20191009 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)