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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis April 2019 (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 18. Mai 2019

(BIAJ) Von Januar bis April 2019 wurden insgesamt 59.889 Asylanträge gestellt, darunter 51.370 Erstanträge. Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (Mai 2018 bis April 2019: 157.174) lag 80,6 Prozent (653.013) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis April 2019 insgesamt 74.408 Asylanträge, darunter 64.212 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von Mai 2018 bis April 2019, wurden vom BAMF erstmals seit Juli 2015 (August 2014 bis Juli 2015) wieder weniger als 200.000 Asylanträge im Verlauf von 12 Monaten entschieden, insgesamt 197.900 Asylanträge, darunter 170.790 Erstanträge.

27.703 (37,2 Prozent) der 74.408 Entscheidungen von Januar bis April 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 17.866 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den ersten vier Monaten 2018 betrug der Anteil „positiver Entscheidungen“ 32,5 Prozent (30.332 von 93.381).

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. Mai 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20190518 (PDF: fünf Seiten*)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier.


Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2005-2018 – vorausberechnet und Ist

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Erstellt: 16. Mai 2019

(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2005 bis 2018. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2018 standen den 30,837 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 15,593 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Der Rentnerquotient in 2018: 0,5057 (5.057 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2005 wurden für 2018 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,420 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,682 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2005 für 2018 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,5936 (5.936 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 16. Mai 2019 finden Sie hier: Download_BIAJ20190516 (PDF: 4 Seiten; 21.05.2019, 20:52 Uhr: Beitragssatz 2018 in Tabelle Seite 4 von 18,7 auf 18,6 Prozent korrigiert)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.


Hartz IV: "Sanktionsverlaufsquote" stieg 2018 auf 8,5 Prozent (ELB) bzw. 9,6 Prozent (ELB u25)

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Erstellt: 14. Mai 2019

(BIAJ) Die sogenannte "jährliche Sanktionsverlaufsquote" ist 2018 auf 8,5 Prozent bzw. 9,6 Prozent in der Altersgruppe unter 25 Jahre gestiegen. „Die jährliche Sanktionsverlaufsquote drückt … den Anteil der ELB aus, die in mindestens einem Berichtsmonat des Jahres SGB II-Leistungen bezogen haben und innerhalb dieses Jahres mindestens eine Sanktion hatten." (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Zu den Berechnungsgrundlagen der "jährlichen Sanktionsverlaufsquote" in 2017 und 2018 siehe die folgende Tabelle.
2019 05 14 sanktionsverlaufsquote 2017 2018

"Zum gegenwärtigen Entwicklungsstand liegt die Quote nur auf Bundesebene vor und ist nicht für regionale Einheiten verfügbar." (Statistik der BA)
Wie sich die Zahl neu festgestellten Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und die Zahl der von diesen neu festgestellten Sanktionen betroffenen ELB absolut und im Verhältnis zum jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand in den einzelnen Jobcentern in 2017 und 2018 darstellt, ist der unkommentierten BIAJ-Tabelle vom 14. Mai 2019 (PDF: 11 Seiten) zu entnehmen: Download_BIAJ20190519. Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Sanktionen (Hartz IV) hier.


Hartz IV: Anerkannte Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/2015 - 12/2018

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Erstellt: 14. Mai 2019

(BIAJ) Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem gemäß SGB II (Hartz IV) anerkannten Bedarf: Im Dezember 2018 betrug der durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 1.137,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (577,70 Euro pro Person in diesen Bedarfsgemeinschaften), davon 696,30 Euro für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf (353,50 Euro pro Person) und 441,60 Euro für die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (224,20 Euro pro Person). Nach vorrangig beim Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf angerechnetem Einkommen, vorrangigen Sozialleistungen und Vermögen und Kürzung durch Sanktionen verblieb ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 801,00 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (406,70 Euro pro Person), davon 405,40 Euro für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Mehrbedarf (205,80 Euro pro Person),und 395,70 Euro für die anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) (200,90 Euro pro Person). (wg. Rundung auf 10 Cent Rundungsdifferenzen möglich; Tabellen 4 bis 9 , Seite 7 bis 12 in den BIAJ-Materialien)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Mai 2019 finden sie hier: Download_BIAJ20190514 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten - eine Prozentangabe auf Seite 2 korrigiert/unterstrichen)


Mittleres Bruttomonatsentgelt der EU-Ausländer im Ländervergleich

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Erstellt: 07. Mai 2019

(BIAJ) Eine kleine Ergänzung (BIAJ-Tabelle unten*) zu „Deutlich mehr EU-Bürger arbeiten in Niedersachsen und Bremen“ (Quelle der Presseberichte: Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, 06.05.2019). Ein vergleichender Blick auf die mittleren Bruttomonatsentgelte (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit und der EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer in den Bundesländern.

Weiterlesen: Mittleres Bruttomonatsentgelt der EU-Ausländer im Ländervergleich

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