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Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis Juni 2019 – Bund und Länder

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Erstellt: 17. Juli 2019

(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit; ohne die 104 Jobcenter zkT / "zugelassene kommunale Träger") wurden im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 1,296 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (einschließlich von etwa 15 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer") und die beendeten bzw. endenden nicht im SGB II (Hartz IV) geregelten Bundesprogramme ausgegeben, darunter 1,272 Milliarden Euro der für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2019 zugeteilten 3,681 Milliarden Euro (ohne Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer"). Der Vergleich der entsprechenden Ausgaben der Jobcenter gE in den beiden Vorjahren zeigt: Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und Bundesprogramme zusammen wurden im ersten Halbjahr 2019 von den Jobcentern gE 140 Millionen Euro mehr ausgegeben als im ersten Halbjahr 2018 – aber 44 Millionen Euro weniger als im ersten Halbjahr des Bundestagswahljahres 2017.

Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“, den Bundesprogrammen und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2018 und 2019 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 17. Juli 2019: Download_BIAJ20190717 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder); Zahlendreher bei "zugeteilten Bundesmitteln" auf Seite 1 in der PDF am 08.10.2019 von 3,618 auf 3,681 Milliarden Euro korrigiert)
Hinweis vom 30. Juli 2019: Zu den beiden bremischen Jobcentern (Bremen Stadt und Bremerhaven) siehe Download_BIAJ20190730 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Juni 2019 (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 12. Juli 2019

(BIAJ) Von Januar bis Juni 2019 wurden insgesamt 84.866 Asylanträge gestellt, darunter 72.953 Erstanträge (15.586 bzw. 21,4 Prozent dieser Erstanträge waren laut BAMF Anträge von in Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr). Die 12-Monatssumme gestellter Asylerstanträge (Juli 2018 bis Juni 2019: 153.119) lag 81,1 Prozent (657.068) unter dem Maximum in den 12 Monaten von Oktober 2015 bis September 2016 (810.187 Asylerstanträge).

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juni 2019 insgesamt 102.489 Asylanträge, darunter 88.225 Erstanträge. In den letzten 12 Monaten, von Juli 2018 bis Juni 2019, wurden vom BAMF 194.172 Asylanträge entschieden, darunter 167.222 Erstanträge.

37.241 (36,3 Prozent) der 102.489 Entscheidungen von Januar bis Juni 2019 waren „positive Entscheidungen“, darunter 24.497 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Juli 2019 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit Ende 2014 bzw. 2015 (mit kurzen Lesehilfen und einem „Zahlenrätsel“): Download_BIAJ20190712 (PDF: fünf Seiten*; eine Zahl auf Seite 1 am 18.08.2019 korrigiert)
* Tab. 2, Spalte 10 und 11, Zeile 201312 am 17.02.2020 korrigiert
Weitere, auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier


„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis Juni 2019

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Erstellt: 10. Juli 2019

(BIAJ) Im Juni 2019, fünfzehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 18.050 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert, darunter 5.406 in Ostdeutschland. Dies waren lediglich 2.256 (14,3 Prozent) mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, 3.264 mehr in Westdeutschland und 1.008 weniger in Ostdeutschland. (zum Ländervergleich siehe BIAJ-Tabelle vom 10. Juli 2019: hier) (bis August 2019 aktualisierte BIAJ-Tabelle: hier2)

Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 58,066 Millionen Euro aus, davon 42,670 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 15,396 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2018 wurden von den Jobcentern gE für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ insgesamt 72,849 Millionen Euro ausgegeben.

Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt) und Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") in den Ländern (Ausgaben nur Jobcenter gE) im Vergleich mit dem Vorjahr (Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt") siehe die BIAJ-Materialien vom 10. Juli 2019: Download_BIAJ20190710 (PDF: drei Seiten)

* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
Weitere z.T. auch aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema SGB-II-Finanzierung und Hartz IV (SGB II) siehe hier: SGB-II-Finanzierung und Hartz-IV


Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Juni 2019 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 01. Juli 2019

(BIAJ) Juni 2019: 4,235 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,216 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 766.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,450 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -10,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis +4,0 Prozent im Land Bremen* (Bund: -2,6 Prozent; Stadt Bremen: +5.9 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)**

3,964 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -9,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -2,1 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -5,0 Prozent; Stadt Bremen: -1,6 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Juni 2019 und Juni 2018 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. Juli 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20190701 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)

*  +4,0 Prozent im Land Bremen: Der höchste relative jährliche Anstieg (Anstieg in Prozent) nach Februar 2010.**
** siehe dazu auch die BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier.


Mindestlohn Niederlande ab 1. Juli 2019: 1.635,60 Euro plus 130,85 Euro Urlaubsgeld

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Erstellt: 28. Juni 2019

(BIAJ) Zum 1. Juli 2019 wird der in den Niederlanden vor 50 Jahren* eingeführte Mindestlohn auf 1.635,60 Euro pro Monat (bei Vollzeitbeschäftigung im Alter von 21 Jahren** und älter) und das den Mindestlohn (Minimumloon) ergänzende Mindesturlaubsgeld (Minimumvakantiebijslag/-vakantiegeld) auf 130,85 Euro pro Monat (8 Prozent der Bruttolohnsumme) erhöht. Näheres zum Mindestlohn und Mindesturlaubsgesetz finden Sie in der am 28. Juli 2019 erneut aktualisierten BIAJ-Kurzmitteilung vom 19. März 2014 (!): hier.
*   Das „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“) vom 27. November 1968 trat am 23. Februar 1969 in Kraft.
** Das Mindestalter für den vollständigen Mindestlohn (Minimumloon) wurde zum 1. Juli 2019 auf 21 Jahre gesenkt. (vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019: 22 Jahre; vor dem 1. Juli 2017: 23 Jahre)
Aktualisierung: Mindestlohn Niederlande ab 1. Januar 2020: 1.653,60 Euro plus 132,29 Euro Urlaubsgeld (hier)


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