Ausbildungsquoten in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) 2015 bis 2018
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(BIAJ) Von Duisburg bis Frankfurt am Main. Die Ausbildungsquote, der Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden), reichte am 31. Dezember 2018 in den 15 Großstädten (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) von 5,35 Prozent in Duisburg (DU), 5,05 Prozent in Dortmund (DO) und 4,96 Prozent in Essen (E) bis 3,41 Prozent in München (M), 3,18 Prozent in Berlin und 3,01 Prozent in Frankfurt am Main (F). (Bundesdurchschnitt: 4,83 Prozent) Hinter den drei Ruhrgebietsstädten, Duisburg, Dortmund und Essen, belegt die Stadt Bremen (HB) Ende Dezember 2018 mit einer Ausbildungsquote von 4,87 Prozent Rang 4 in diesem Großstädtevergleich.* Wie sich die Ausbildungsquote in den 15 Großstädten (Arbeitsort) von Ende 2015 bis Ende 2018 entwickelt hat, ist in der BIAJ-Abbildung vom 07. Oktober 2019 dargestellt: Download_BIAJ20191007 (PDF: eine Seite)*
* weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Auszubildende und Ausbildungsquoten in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin mit BBiG/HwO-Vergleich - 12/2013-03/2019
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(BIAJ) Sozialversicherungspflichtige Auszubildende, Ausbildungsquoten und ein Vergleich mit den Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung (BBiG/HwO) in den drei Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin von Dezember 2013 bis März 2019. (Abb. 1 bis 3) Und ein aktualisierter Arbeitsort-Wohnortvergleich der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden. (Abb. 1a bis 3a) Siehe dazu die aktualisierten unkommentierten BIAJ-Materialien vom 07. Oktober 2019: Download_BIAJ20191007.* (PDF: sechs Seiten/Abbildungen)
* weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Jobcenter 2020: Bundesmittel für „Gesamtverwaltungskosten“ - Ausblick
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 sind für "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" insgesamt 5,1254 Milliarden Euro (2019: 5,100 Milliarden Euro) veranschlagt. Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (303 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. der voraussichtlich 400 Millionen Euro aus der auch für 2020 erwarteten „verordneten Umschichtung“; § 1 Absatz 1 Satz 2 EinglMV 2019) im Haushaltsjahr 2020 (im Vergleich zu 2019) voraussichtlich sein werden, berechnet auf Basis der in der BIAJ-Tabelle 2* genannten Annahmen. (siehe PDF-Seite 8) Die BIAJ-Tabelle 2 vom 04. Oktober 2019 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20191004 (PDF: 8 Seiten)
* BIAJ-Tabelle 1 mit einer Schätzung/Berechnung der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2020: Download_BIAJ20191002 (PDF: 8 Seiten) (04.10.2019)
Aktualisierung/Ergänzung vom 22. Oktober 2019 mit Vorausschau des BMAS vom 16. Oktober 2019: Download_BIAJ20191022 (PDF: 13 Seiten)
Hinweis: Zur Mittelverteilung 2020 siehe die BIAJ-Materialien vom 19. Dezember 2019 (Jobcenter 2020: Bundesmittel für „SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten"): hier
Jobcenter 2020: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“- Ausblick
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 sind für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" insgesamt 5,009 Milliarden Euro (2019: 4,904 Milliarden Euro) veranschlagt, davon 5,0052 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (2019: 4,860 Milliarden Euro). Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (303 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2020 (im Vergleich zu 2019) voraussichtlich sein werden (ohne Mittel für die BEZ-Ausfinanzierung), berechnet auf Basis der in der BIAJ-Tabelle 1* genannten Annahmen. (siehe PDF-Seite 8) Die BIAJ-Tabelle 1 vom 02. Oktober 2019 mit allen Jobcentern finden Sie hier: Download_BIAJ20191002 (PDF: 8 Seiten)
* BIAJ-Tabelle 2 vom 04. Oktober 2019 mit einer Schätzung/Berechnung der Bundesmittel für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter: Download_BIAJ20191004 (PDF: 8 Seiten)
Aktualisierung/Ergänzung vom 22. Oktober 2019 mit Vorausschau des BMAS vom 16. Oktober 2019: Download_BIAJ20191022 (PDF: 13 Seiten)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich September 2019 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) September 2019: 4,158 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,234 Millionen registrierte Arbeitslose - davon 808.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,426 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -9,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis +6,7 Prozent im Saarland (Bund: -1,0 Prozent; Land Bremen: +4,4 Prozent; Stadt Bremen: +5,6 Prozent; Bremerhaven: +0,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)*
3,839 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -10,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -1,8 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -5,4 Prozent; Stadt Bremen: -1,4 Prozent; Bremerhaven: -3,6 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im September 2019 und September 2018 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. September 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20190930 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
* siehe dazu (nicht nur in Bremen) die Veränderung des Bestandes der registrierten „nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden“ und die ergänzten BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier.