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Entwicklung der Ausgaben für "Ein-Euro-Jobs" von 2014 bis Mai 2019 (Jobcenter gE)

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Erstellt: 15. Juni 2019

(BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der jährlichen Ausgaben der Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") für "Ein-Euro-Jobs" (amtlich: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante) von 2014 bis Mai 2019 (12-Monatssummen ohne die Ausgaben für das weiter gezahlte Arbeitslosengeld II einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung) (Hinweis vom 15. Juli 2019: einige Aktualisierungen bis Juni 2019 ganz unten. Hinweis vom 28. Januar 2020: Aktualisierung bis Dezember 2019 hier):
2019 06 15 biaj ein euro jobs agh maw ausgaben jobcenter ge 2014 052019

In den Ländern (hier immer nur die Jobcenter gE) stellt sich die Entwicklung dieser Ausgaben des Bundes (Bundeshaushalt, nicht "Arbeitslosenversicherung") sehr unterschiedlich dar. Siehe dazu die weiteren BIAJ-Abbildungen für Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg, Bremen (Land), Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. (klick auf den Ländernamen)
Anmerkung: Anlass für diese BIAJ-Informationen waren Presseartikel über "Ein-Euro-Jobs" (u.a. RP-Online am 11.06.2019: "Ein-Euro-Jobs ziehen nicht mehr").

Hinweis vom 15. Juli 2019: Zur bis Juni 2019 aktualisierten Abbildung der jährlichen Gesamtausgaben der 302 Jobcenter gE für "Ein-Euro-Jobs" siehe folgende Seite:

Weiterlesen: Entwicklung der Ausgaben für "Ein-Euro-Jobs" von 2014 bis Mai 2019 (Jobcenter gE)

„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis Mai 2019

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Erstellt: 06. Juni 2019

(BIAJ) Im Mai 2019, vierzehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 14.267 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert. Dies waren noch immer 1.523 (9,6 Prozent) weniger als die ein Jahr zuvor (im Mai 2018) im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ von 195 Jobcentern geförderten 15.790 Beschäftigungsverhältnisse.

Für die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* in den ersten fünf Monaten 2019 insgesamt 39,407 Millionen Euro aus, davon 28,687 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 10,720 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Zum Vergleich: In den ersten fünf Monaten des Vorjahres (2018) wurde von den Jobcentern gE doppelt so viel für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben, insgesamt 58,003 Millionen Euro.

Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt) und Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") in den Ländern (Ausgaben nur Jobcenter gE) im Vergleich mit dem Vorjahr (Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt") siehe die BIAJ-Materialien vom 06. Juni 2019: Download_BIAJ20190606 (PDF: drei Seiten)
* "gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT ("zugelassene kommunale Träger") sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.
Hinweis vom 10. Juli 2019: Eine bis Juni 2019 aktualisierte Fassung der gesamten BIAJ-Materialien finden Sie hier: BIAJ20190710.
Hinweis vom 30. August 2019: Ein aktualisierter Blick auf den Bestand der geförderten Beschäftigungsverhältnisse bis August 2019: hier. (PDF: eine Tabellenseite)


Hartz IV: „Integrationen“, „Integrationsquoten“: Länder, Männer, Frauen, Ost und West 2018

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Erstellt: 04. Juni 2019

(BIAJ) Wie verteilen sich die 1,095 Millionen „Integrationen“ (INT), darunter 938.000 in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (svB), in den Monaten Januar bis Dezember 2018 auf die Länder, die Männer und die Frauen? Und wie stellen sich die sogenannten „Integrationsquoten“ (K2 bzw. K2_svB) im Vergleich zu den Arbeitslosenquoten in 2018 dar?
In den Ländern reichte die „Integrationsquote“ der Männer (K2_M) in 2018 von 44,7 Prozent in Bayern bis 26,4 Prozent im Land Bremen. Die „Integrationsquote“ der Frauen (K2_F) reichte in 2018 von 24,2 Prozent in Bayern bis 14,9 Prozent im Land Bremen.
Warnung: Die "Integrationsquote" gibt nicht wieder, wie viele verschiedene Personen im vergangenen Jahr in ein Beschäftigungsverhältnis integriert wurden, sondern die Anzahl der Integrationen bezogen auf den durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. (siehe Erläuterungen in den BIAJ-Materialien)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 04. Juni 2019 mit zwei Tabellen (alle Berechnungsgrundlagen der "Integrationsquoten" und die Arbeitslosenquoten 2018), sechs Abbildungen und einem kurzen Text (mit Erläuterungen) finden Sie hier: Download_BIAJ20190604 (PDF: sechs Seiten)


Bürgerschaftswahl 2019: SPD, GRÜNE, LINKE und CDU, GRÜNE, FDP im Ortsteilvergleich in Bremen und Bremerhaven

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Erstellt: 03. Juni 2019

(BIAJ) Wo erhielten SPD, GRÜNE und LINKE und wo erhielten CDU, GRÜNE und FDP bei den Bürgerschaftswahlen (Landtag) im Land Bremen am 26. Mai 2019 zusammen 50 Prozent oder mehr Prozent der gültigen Simmen? Ein Blick auf die Ortsteile in den beiden bremischen Städten, Bremen und Bremerhaven: BIAJ-Tabellen (PDF: vier Seiten; Download hier)
Zwei ausgewählte (vorläufige) Ergebnisse: In der Stadt Bremen wohnen 59,94 Prozent (235.414) und in der Stadt Bremerhaven 58,58 Prozent (47.668) der Wahlberechtigten in Bremen (392.733) bzw. Bremerhaven (81.370) in Ortsteilen, in denen SPD, GRÜNE und LINKE zusammen 50 oder mehr Prozent der gültigen Stimmen erhielten. (1) (siehe Spalten 2 und 3 in Tabelle 1a und 1b, Seite 1 und 2) Und: In der Stadt Bremen wohnen 35,78 Prozent (140.504) (2) und in der Stadt Bremerhaven 10,57 Prozent (8.602) der Wahlberechtigten in Bremen bzw. Bremerhaven in Ortsteilen in denen CDU, GRÜNE und FDP zusammen 50 oder mehr Prozent der gültigen Stimmen erhielten. (2) (siehe Spalten 2 und 3 in Tabelle 2a und 2b, Seite 3 und 4)
(1) nachrichtlich: In diesen Ortsteilen in der Stadt Bremen wohnten Ende 2017 insgesamt 65,8 Prozent der etwa 83.000 Bremerinnen und Bremer, die Ende 2017 in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) lebten. (3)
(2) nachrichtlich: In diesen Ortsteilen in der Stadt Bremen wohnten Ende 2017 insgesamt 13,9 Prozent der etwa 83.000 Bremerinnen und Bremer, die Ende 2017 in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) lebten. (3)
(3) Statistisches Landesamt Bremen, Tabelle 22811-02-02: Personen in Bedarfsgemeinschaften nach Geschlecht, Nationalität, Altersgruppen und Erwerbsfähigkeit des Leistungsberechtigten (SGB II); eigene Berechnungen (BIAJ)


Kinder im Alter von unter 18 in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - differenziert nach Leistungsberechtigten (NEF, ELB, SLB) und nicht Leistungsberechtigten (KOL und AUS) - 2018

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Erstellt: 01. Juni 2019

(BIAJ) Im Dezember 2018 galten laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 127.623 (6,5 Prozent) der 1,953 Millionen minderjährigen, unverheirateten Kinder in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) als nicht Leistungsberechtigte (NLB). (Dezember 2017: 114.496 bzw. 5,6 Prozent) Der Anteil der gemäß SGB II (Hartz IV) nicht leistungsberechtigten minderjährigen, unverheirateten Kinder in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften reichte in den Ländern im Dezember 2018 von 2,6 Prozent in Berlin bis 12,3 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.
Zu den Kindern im Alter von unter 18 Jahren (unverheiratet) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Dezember 2017 und 2018), differenziert nach Leistungsberechtigten (NEF, ELB, SLB) und nicht Leistungsberechtigten (KOL und AUS) siehe die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 1. Juni 2019 unten bzw. im PDF-Download (BIAJ_20190601).

Weiterlesen: Kinder im Alter von unter 18 in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften - differenziert nach...

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