Hessen: "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" 2010 - ein Kreisvergleich (ARGEn, "Optionskommunen")
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In den BIAJ-Materialien vom 8. Juli 2011 wurden u.a. die den einzelnen Grundsicherungsstellen (Jobcentern) zugewiesenen Mittel des Bundes für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II – Hartz IV) und die entsprechenden Ausgaben dokumentiert. (hier) Grundlage war die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 17/5304 vom 23. März 2011)
Bei den Ausgabedaten der zugelassenen kommunalen Träger (zkT), den sogenannten „Optionskommunen“, handelte es sich um „vorläufige Bewirtschaftungsdaten“. (siehe Hinweis auf Seite 3 der oben genannten BIAJ-Materialien; bemerkenswert: auch bei den in der Drucksache 17/5304 für 2009 berichteten zkT-Ausgabedaten handelt es sich um „vorläufige Bewirtschaftungsdaten“)
In der BIAJ-Tabelle vom 5. Oktober 2011 ist dokumentiert, wie sich die Ist-Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (gemäß der SGB II-Eingliederungsbilanzen 2010: Spalte 2) in den 26 Kreisen des „Mutterlandes des Optionskommunen“, davon 13 zkT (ab 01.01.2012: 16), zu den zugewiesenen Eingliederungsmitteln (Spalte 1) und den in der Antwort der Bundesregierung berichteten „vorläufigen Bewirtschaftungsdaten“ (Spalte 4) verhalten.
Von den hessischen gemeinsamen Einrichtungen (gE; 2010: ARGEn) wurden im Haushaltsjahr 2010 nach Berechnungen des BIAJ 85,9 Prozent der zugewiesenen Eingliederungsmittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) ausgegeben, von den hessischen „Optionskommunen“ dagegen lediglich 72,8 Prozent. Die entsprechenden Quoten reichen bei den hessischen ARGEn (gE) von 96,8 Prozent im Wetteraukreis bis 64,6 Prozent im Landkreis Groß-Gerau (ab 01.01.2012 zkT!), bei den hessischen „Optionskommunen“ von 97,6 Prozent im Landkreis Marburg-Biedenkopf bis 61,8 Prozent im Landkreis Bergstraße.
Die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 5. Oktober 2011 finden Sie hier: Download
Arbeitsmarkt im September 2011: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
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BaSta (Büro für absurde Statistik): Dr. Peter Hartz freut sich. Erstmals in der Hartz IV-Geschichte wurden in dem nach ihm benannten Rechtskreis weniger als 2 Millionen Arbeitslose registriert. (vgl. Bericht der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", S. 35 und 272)
Im September 2011 wurden 231.000 (7,6 Prozent) weniger Arbeitslose registriert als im September des Vorjahres, 147.000 (15,5 Prozent) weniger im Rechtskreis SGB III und 84.000 (4,0 Prozent) weniger im Rechtskreis SGB II (Hartz IV).
In drei Ländern wurden im September 2011 im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) mehr Arbeitslose registriert als im September 2010: vgl. Tabelle 3 , Seite 8.
In der BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen im September 2011 differenziert nach Geschlecht, zu den registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (SGB III und SGB II), zum Bezug von Arbeitslosengeld II, differenziert nach arbeitslos und nicht arbeitslos registrierten Leistungsempfänger/innen.
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 29. September 2011 zum Arbeitsmarkt im September 2011 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download
CDU-Fraktion (Bremische Bürgerschaft) schreibt SGB II-Kürzungen der Bundesregierung schön
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"Über 50,5 Millionen Menschen sind zurzeit berufstätig, ..." (Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU, Bremische Bürgerschaft, Landtag, Drucksache 18/68) "50 statt 40", das kann passieren.
Dass man als "Regierungspartei" im Bund und "Oppositionspartei" im Land Bremen in diesem Dringlichkeitsantrag unter der Überschrift "Arbeitsmarktreformen im Land Bremen verantwortungsvoll umsetzen" die drastischen Kürzungen des Eingliederungsbudgets der bremischen Jobcenter schön schreibt, ist ärgerlich.
"Der Bund hat Bremen in der Wirtschaftskrise unterstützt, in dem er in den Jahren 2009 und 2010 die Ausstattung der Jobcenter mit Eingliederungsmitteln, aus denen die öffentlich geförderte Beschäftigung finanziert wird, stark erhöht hat. Jetzt werden diese Mittel wieder zurückgefahren." So steht es in diesem Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion.
Wenn man der CDU-Fraktion den Gefallen tut und nicht nur bis 2008 sondern bis 2006 zurückblickt, dann stellt sich die Entwicklung der den bremischen Jobcentern vom Bund zugewiesenen SGB II-Eingliederungsmittel wie folgt dar:
2006: 83,0 Millionen Euro (Bremen: 60,5 Mio. Euro; Bremerhaven: 22,5 Mio. Euro)
2007: 83,5 Millionen Euro (Bremen: 61,7 Mio. Euro; Bremerhaven: 21,8 Mio. Euro)
2008: 93,3 Millionen Euro (Bremen: 68,8 Mio. Euro; Bremerhaven: 24,5 Mio. Euro)
2009: 94,0 Millionen Euro (Bremen: 68,0 Mio. Euro; Bremerhaven: 26,0 Mio. Euro)
2010: 93,5 Millionen Euro (Bremen: 70,0 Mio. Euro; Bremerhaven: 23,4 Mio. Euro; Rundungsdifferenz)
2011: 70,8 Millionen Euro (Bremen: 53,8 Mio. Euro; Bremerhaven: 17,0 Mio. Euro)
2012: 60,7 Millionen Euro (Bremen: 46,0 Mio. Euro; Bremerhaven: 14,8 Mio. Euro; Rundungsdifferenz; vorläufig)
Die Darstellung der Entwicklung der den beiden bremischen Jobcentern zugewiesenen Mittel im Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion hat mit der Wahrheit wenig zu tun.
Bremische Bürgerschaft: Tag der wundersamen Zahlen zur Arbeitsförderung (27. September 2011)
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Der 27. September 2011 in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), ein Tag der wundersamen Zahlen:
Im Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN heißt es unter der Überschrift „Langzeitarbeitslose müssen Chancen auf Arbeit behalten“:
„Die bisher vorgelegten Eckdaten werden für das Land Bremen nach bisherigen Schätzungen zu einer Reduzierung in der Höhe von 6-8 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 führen.“ (Drucksache 18/67; Hervorhebung durch Verfasser)
http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-18-67_fb8.pdf
Und am selben Tag reicht die Fraktion der CDU eine Kleine Anfrage unter der Überschrift „Integrationsjobs im Benchmarking-Vergleich“ ein. Darin heißt es:
„Laut Bericht über die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Programme im Land Bremen im Jahr 2010 (...) sind im Land Bremen im Jahr 2010 insgesamt 2.359 Personen in eine AGH-M-Maßnahme (sprich: „Ein-Euro-Job“; der Verfasser) eingetreten.“ (Hervorhebung durch Verfasser)
http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/KlA-2011-09-27_Benchmarkingvergleich_f37.pdf
Die genannten Zahlen verwundern:
„... Reduzierung in Höhe von 6-8 Millionen gegenüber dem Haushaltsjahr 2010“ ?
Allein den beiden Jobcentern (Stadt Bremen und Bremerhaven) werden 2012 vom Bund voraussichtlich nur noch 60,7 Millionen Euro für SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zugewiesen werden, 32,8 Millionen weniger als 2010. (2010: 93,5 Millionen Euro; 2011: 70,8 Millionen Euro; siehe dazu: hier, Bremen Land: Seite 3; Bremische Städte: Seite 4) Nicht mitgerechnet sind hier die geplanten Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsförderung der beiden Arbeitsagenturen.
„... im Land Bremen im Jahr 2010 insgesamt 2.359 Personen“ in „Ein-Euro-Jobs“ eingetreten?
Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden im Land Bremen 7.824 Eintritte in Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (zum Teil handelt es sich dabei um Verlängerungen) und ein jahresdurchschnittlicher Bestand von 3.248 Teilnehmer/innen in „Ein-Euro-Jobs“ registriert.
Die wundersamen Zahlen des heutigen 27. September 2011 werden sicher demnächst von der Landesregierung aufgeklärt.
Anmerkung (29.09.2011): Die Drucksache 18/67 wurde neu gefasst. (Drucksache 18/69) Es heißt jetzt "... Reduzierung in der Höhe von rund 30 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsjahr 2010 ..." (http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-18-69_af7.pdf)
Eingliederungsbilanzen der "Optionskommunen": Die unendliche Geschichte einer Petition!?
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Am 15. Juli 2011 veröffentlichte die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) den ersten Tabellenteil der SGB II-Eingliederungsbilanzen 2010. Die Daten in den Tabellen 1a und 2, "Zugewiesene Mittel und Ausgaben nach der arbeitsmarktpolitischen Schwerpunktsetzung" und "Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer", der 69 zugelassenen kommunalen Träger ("Optionskommunen") wurden, anders als zunächst angekündigt, nicht am 15. August sondern erst am 14. September 2011 veröffentlicht. Und auch an diesem 14. September 2011 konnten (durften) von der Statistik der BA lediglich die Gesamtausgaben für "Leistungen zur Eingliederung" in diesen 69 "Optionskommunen" (zkT) veröffentlicht werden.
Die vom Gesetz vorgeschriebenen Informationen zu den Ausgaben für die einzelnen Instrumente, z.B. die Ausgaben für die Förderung von "Ein-Euro-Jobs", fehlen auch in diesem sechsten Berichtsjahr seit Inkrafttreten des SGB II (Hartz IV). Das heißt: § 54 SGB II in Verbindung mit § 11 SGB III werden auch weiterhin für die 69 "Optionskommunen" in diversen Punkten nicht eingehalten.
Die unvollendete Geschichte einer Petition, die die diesbezügliche Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Ziel hatte:
24. November 2008. Petition des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ; Paul M. Schröder) an den Deutschen Bundestag. (Online-Petition: hier1)
23. Januar 2009. Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): hier2
05. März 2009. Bitte um parlamentarische Prüfung der vom BMAS beschriebenen Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung einheitlicher Eingliederungsbilanzen: Schreiben des BIAJ an den Petitionsausschuss: hier3
... (diverse Schreiben des Petititonsausschusses: siehe die BIAJ-Materialien)
29. Juni 2011. „... die Prüfung Ihres Anliegens nimmt wider Erwarten längere Zeit in Anspruch. Ich bin aber bemüht, Ihnen das Ergebnis so bald wie möglich mitzuteilen.“ (Schreiben des Petitionsausschusses)
Die BIAJ-Materialien vom 27. September 2011 finden Sie hier: Download
Aktualisierung I: Mit Schreiben vom 30. Januar 2012 teilte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einmal mehr mit: "die Prüfung Ihres Anliegens nimmt wider Erwarten längere Zei in Anspruch."
Aktualisierung II: Mit Schreiben vom 19. Juli 2012 teilte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit: "... die aufgrund Ihrer Eingabe eingeleitete Prüfung konnte immer noch nicht endgültig abgeschlossen werden".
Aktualisierung III: Mit Schreiben vom 1. März 2013 (eingegangen am 13. März 2013) teilte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit: "das Petitionsverfahren ist so weit fortgeschritten, dass Ihre Petititon nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet wird. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe werden Sie unterrichtet." (Zur Erinnerung: Die Eingabe erfolgte am 24. November 2008!)
Aktualisierung IV: Mit Schreiben vom 7. Juli 2014 (!) teilte die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mit, dass der Deutsche Bundestag die Petition 4-16-11-81503-045080 vom 24. November 2008 (!) beraten und am 3. Juli 2014 beschlossen hat:
"1. Die Petition den Landesvolksvertretungen von Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und vom Saarland zuzuleiten, soweit die Landesaufsicht betroffen ist,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen."