BMAS zur Alternativ-Berechnung der Frauenförderquote (SGB II)
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In der BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. März 2011 wurde eine Alternative zur Berechnung der Mindestbeteiligung von Frauen an SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Mindest-Frauenförderquote) vorgestellt und begründet. (hier) Diese berücksichtigt im SGB II genannte Ziele (§ 1) und Leistungsgrundsätze (§ 3) und orientiert sich an den erwerbsfähigen weiblichen und männlichen Leistungsberechtigten und an den SGB II‑Hilfequoten der Frauen und Männer. Damit wird, anders als in der gegenwärtigen Berechnung der Mindest-Frauenförderquote, die i.d.R. höhere Hilfebedürftigkeit von Frauen berücksichtigt. Die Alternativ-Berechnung führt damit i.d.R. zu einer höheren Soll-Frauenförderquote.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurden am 16. März 2011 über die Alternativ-Berechnung der Frauenförderquote informiert. Mit Datum vom 12. August 2011 erfolgte dann die „Antwort“ des BMAS.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. August 2011 mit dem Schreiben des BMAS vom 12. August 2011 finden Sie hier: Download
Aktualisierung (28. Oktober 2011): Die u.a. auch an Staatssekretär Hoofe (BMAS) geschickte BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. August 2011 wurde vom BMAS mit Schreiben vom 25. Oktober 2011 (Eingang 28. Oktober 2011) beantwortet: hier
Bremen, Bremerhaven: Kinder (unter 15) in der SGB II-Statistik (Hartz IV)
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Ende 2010 wohnten im Land Bremen 82.359 Kinder im Alter von unter 15 Jahren. Von diesen Kindern lebten 25.397 in „SGB II-Bedarfsgemeinschaften“ (Hartz IV). Der Anteil der Kinder im Alter von unter 15 Jahren im Land Bremen, deren Mütter und/oder Väter Ende 2010 auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen waren, betrug nach neuen Berechnungen 30,8 Prozent. Eine positive Veränderung der SGB II-Hilfequote (Kinder unter 15) ist seit 2006 lediglich im Jahr 2008 (Neuregelung des Kinderzuschlags: § 6a BKGG) zu beobachten. (siehe Abbildung 1) Zur Entwicklung in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven) siehe die Abbildungen 2 und 3.
Im heutigen Weser-Kurier (16.08.2011) heißt es unter der Überschrift „Bremer Tafel offenbart soziale Spaltung“ zu den Kindern unter 15 Jahren irrtümlich: „Zwei Drittel erhielten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ...“ (Seite 9; Anm.: Auch die Aussage, "Besser stehen alleinerziehende Bremer mit ihren Kindern da ..." dürfte, nicht nur wegen der männlichen Form, einer statistischen Überprüfung nicht standhalten.)
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. August 2011 finden Sie hier: Download
Berlin: Kinder im Alter von unter drei Jahren in der SGB II-Statistik (Hartz IV)
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Der nicht selten, unbewusst oder bewusst erweckte Eindruck, in Berlin ginge der deutliche Anstieg der Zahl kleiner Kinder (hier: unter drei Jahre) mit einem Anstieg der Zahl kleiner Kinder einher, deren Mütter und/oder Väter auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind, wird durch die amtliche Statistik nicht bestätigt. Dies zeigt eine kleine Auswertung der Daten des Statistischen Bundesamtes (Kinder) und der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Kinder in „SGB II-Bedarfsgemeinschaften“) durch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).
Die einseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. August 2011 finden Sie hier Download
SGB II-Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 25 Jahren im April 2011 (Länder, Kreise)
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Im April 2011 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 9,5 Prozent (866.000) der insgesamt etwa 9,1 Millionen jungen Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV). Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechneten Quoten reichen in den Ländern von 21,1 Prozent in Berlin bis 3,8 Prozent in Bayern und in den 412 Kreisen von 22,1 Prozent in der Stadt Bremerhaven bis 1,1 Prozent in den Landkreisen Eichstätt und Freising. (vgl. Tabelle Seite 3 bis 12, Spalten 1 bis 3)
34.900 (4,0%) der 866.000 Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gelten rechnerisch als „nicht erwerbsfähig“ (Sozialgeld-Empfänger/innen), 831.100 (96,0%) als „erwerbsfähig“ (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen). (vgl. Spalten 5 bis 7)
Von den 831.100 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gelten 19,6 Prozent (162.600) als „arbeitslos“. (vgl. Spalten 10 und 11) In den Ländern reicht diese Quote von 27,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis 12,6 Prozent in Hamburg und in den Kreisen, den kreisfreien Städten und Landkreisen, von 35,0 Prozent im Landkreis Uckermark bis lediglich 0,5 Prozent im Rhein-Lahn-Kreis. Offensichtlich bietet hier das SGB II und die Definition der Arbeitslosigkeit in § 16 SGB III den Jobcentern einen erheblichen Gestaltungsspielraum.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. August 2011 finden Sie hier: Download
Lohnanstandsgebot (drei n, ein b): Petitionsverfahren abgeschlossen
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Am 24. Februar 2010 wurde in Anlehnung an einen Vorschlag des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) (hier) eine öffentliche Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. In der wird gefordert, der Bundestag möge beschließen, eine „Lohnanstandshöhe“ in den § 10 SGB II („Zumutbarkeit“), in den § 121 SGB III ("Zumutbare Beschäftigung") und ergänzend in den § 36 SGB III ("Grundsätze der Vermittlung") zur Präzisierung der „zumutbaren Arbeit“ einzufügen. (siehe epetitionen.bundestag.de -> Suchwort: "Lohnanstand")
Die in der Zeichnungsfrist von 1.450 Mitzeichnern und Mitzeichnerinnen unterstützte Eingabe (Petition: PET 4-17-11-81503-005955) wurde vom Bundestag beraten. Am 7. Juli 2011 wurde beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Auf der Seite epetitionen.bundestag.de (Suchwort: "Lohnanstand") ist die Begründung bis heute (04. August 2011) nicht eingestellt. Es heißt dort noch, die Petition befinde sich "in der parlamentarischen Beratung" (Stand der Bearbeitung).
Die dem BIAJ mit Schreiben vom 22. Juli 2011 zugeschickte Begründung finden Sie (unkommentiert) hier: Download
Inzwischen (seit dem 8. August 2011) finden Sie die Begründung auch auf der Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_02/_24/Petition_10282.abschlussbegruendungpdf.pdf