SGB II-Eingliederungstitel 2011: Ausgaben in den ersten zehn Monaten (Bund, Länder; ohne zkT)
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Den Jobcentern (hier immer ohne die „Optionskommunen“) wurden vom Bund für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 4,009 Milliarden Euro zugewiesen. Gemäß der vorläufigen Finanzergebnisse der Bundesagentur für Arbeit wurden von diesen 4,009 Milliarden Euro in den ersten zehn Monaten dieses Jahres (10/12 bzw. 83,3% des Haushaltsjahres) lediglich 2,704 Milliarden Euro (67,5%) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben. In Sachsen-Anhalt (ST) betrug die bisherige Ausschöpfungsquote 76,8 Prozent (Maximum vor dem Land Bremen mit 75,4%), in Bayern (BY) lediglich 57,1 Prozent. (Minimum hinter dem Saarland mit 59,9%).
Die bisherigen Abrechnungsergebnisse zeigen: a) die Ausgaben für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" werden auch in diesem Haushaltsjahr deutlich (nahezu 20 Prozent) unter dem für diesen Zweck zugewiesenen Mittelvolumen liegen; b) im Ländervergleich besteht ein relativ enger Zusammenhang zwischen der bisherigen Ausschöpfungsquote und der eLb-Quote.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. November 2011 finden Sie hier: Download1
Die Tabelle (Seite 3 bis 5) wurde am 12. Dezember 2011 aktualisiert (hier), die gesamten BIAJ-Materialien (Haushaltjahr 2011) am 1. März 2012 (hier2)
Ergänzung I:
Jobcenter Berlin: "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" in den ersten zehn Monaten 2011
Die Ausschöpfungsquote in den 12 Berliner Jobcentern reicht nach Ende des Oktober 2011 von 80,1 Prozent in Treptow-Köpenick bis lediglich 60,2 Prozent in Mitte. Die Ausschöpfungsquoten nach 83,3 Prozent (10/12) des Haushaltsjahres deuten darauf hin, dass in Berlin in diesem Jahr (2011), vorsichtig geschätzt, vermutlich mehr als 50 Millionen Euro nicht für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben werden.
Die BIAJ-Ergänzung I vom 25. November 2011 finden Sie hier: Download2
Ergänzung II:
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) durch die Jobcenter: Die Jobcenter im Land Bremen haben in den ersten zehn Monaten des laufenden Haushaltsjahres (2011) im Ländervergleich der geleisteten Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (SGB II) einen höheren Anteil für die "Förderung der beruflichen Weiterbildung" ausgegeben als die Jobcenter in den anderen 15 Ländern. (hier immer ohne zugelassene kommunale Träger, zkT, alias Optionskommunen)
Die BIAJ-Ergänzung II vom 28. November 2011 finden Sie hier: Download3
Leipzig II: Lug und trUg - CDU schafft zwei neue arbeitsmarktpolitische/lohnpolitische Abkürzungen
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Zur "Mindestlohn"-Debatte in der CDU: "Lug und trUg", ein einseitiger BIAJ-Entwurf vom 11.11.11. Zur weiteren Verarbeitung freigegeben: Download (Lug und trUg)
Erinnerung an "Lohnanstandsgebot": siehe hier. ("Lohnanstand" bei Beurteilung der "Zumutbarkeit" soll keine Alternative zum Mindestlohn sein!)
Arbeitsgelegenheiten in den Eingliederungsbilanzen 2010: "umfassender Verbleibsnachweis"
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In diesen BIAJ-Materialien werden die Eingliederungsquoten (mit und ohne Folgeförderung) sechs Monate nach Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwandsvariante („Ein-Euro-Jobs“) bzw. in der Entgeltvariante in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) verglichen. (Tabelle Seite 3) In jeweils zwei Abbildungen ist zudem für die Städte Bremen, Bremerhaven, Essen und Stuttgart der „umfassende Verbleibsnachweis“ (1. alle recherchierbaren Austritte und 2. recherchierbare Austritte ohne Austritte in Folgeförderung) dargestellt. (Seite 4 bis 11)
Warnung: Der Anteil geförderter erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (Leistungsberechtigte), der sechs Monate nach Beendigung einer Maßnahme mit oder ohne Folgeförderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (Eingliederungsquote mit bzw. ohne Folgeförderung), ist als alleiniger Maßstab für die Beurteilung einer Maßnahme nicht geeignet. Dies gilt insbesondere für jene Maßnahmen, die sich an Personen richten, die keine oder nur geringe Chancen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt haben.
Und: Die Eingliederungsquoten sind vollkommen ungeeignet, um die von der Bundesregierung (CDU/ CSU-FDP) geplanten weiteren Kürzungen der „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) zu rechtfertigen.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 8. November 2011 finden Sie hier: Download
Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rechtskreis SGB II: Aktualisierung des Ländervergleichs (4)
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Die Tabellen in den BIAJ-Materialien zur Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II (einschließlich BEZ und Beschäftigungsphase "Bürgerarbeit") in den 16 Ländern und den beiden bremischen Städten (3. und 10. Mai, 1. September 2011) wurden auf Grundlage der von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erneut revidierten Daten aktualisiert (bis einschließlich Berichtsmonat Oktober 2011) und um die Tabelle 4a+ (siehe unten) ergänzt.
In Tabelle 1+ (Seite 1) ist der Beschäftigtenbestand (10/2011: 214.168) folgender Instrumente zusammen gefasst:
1. Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ("Ein-Euro-Jobs") (10/2011: 163.137 v; Tabelle 2+, Seite 2),
2. Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (10/2011: 23.998 v; Tabelle 3a+, Seite 4),
3. Beschäftigungszuschuss (BEZ - § 16e SGB II; alias "JobPerspektive" (10/2011: 11.495 v; Tabelle 3b+, Seite 5),
4. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen SGB II (ABM, Restabwicklung) (10/2011: 170 v; Tabelle 3c+, Seite 6),
5. Beschäftigungsphase der sog. Bürgerarbeit (Bundesprogramm außerhalb des SGB II) (10/2011: 15.368; Tabelle 3d+, Seite 7).
In Tabelle 3+ (Seite 3) sind die unter Ziffer 2 bis 5 genannten sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen zusammengefasst. (10/2011: 51.031 v) In Tabelle 4+ (Seite 8) ist dokumentiert, wie sich der Anteil der geförderten Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen Maßnahmen (Tabelle 3+) an der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II einschließlich "Bürgerarbeit" (Tabelle 1) entwickelt hat. (10/2011: 23,8% v) Und in der Tabelle 4a+ (Seite 9) ist dokumentiert, wie sich der Anteil der geförderten Beschäftigten in sozialversicherungspflichtigen SGB II-Maßnahmen (ohne die nicht im SGB II geregelte „Bürgerarbeit“) an der öffentlich geförderten Beschäftigung im Rechtskreis SGB II entwickelt hat. (10/2011: 17,9% v; vgl. dazu § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB III)
Die am 3. November 2011 erneut aktualisierten unkommentierten BIAJ-Tabellen finden Sie hier: Download
Arbeitsmarkt im Oktober 2011: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
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Im Oktober 2011 wurden 204.000 (6,9 Prozent) weniger Arbeitslose registriert als im Oktober des Vorjahres, 129.000 (14,2 Prozent) weniger im Rechtskreis SGB III und 75.000 (3,7 Prozent) weniger im Rechtskreis SGB II (Hartz IV).
In vier Ländern (Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) wurden im Oktober 2011 im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) mehr Arbeitslose registriert als im Oktober 2010: vgl. Tabelle 3 , Seite 8.
Im Vormonatsvergleich war der Oktober 2011 der "schlechteste Hartz IV-Oktober ". Zeitgleich mit Inkrafttreten des SGB II am 1. Januar 2005 erfolgte eine Umstellung der monatlichen Berichterstattung (Stichtag) auf die Monatsmitte. Bis dahin wurden die Arbeitslosen am Monatsende gezählt. (vgl. Abbildung 5, Seite 10)
In der BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen im Oktober 2011 differenziert nach Geschlecht, zu den registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (SGB III und SGB II), zum Bezug von Arbeitslosengeld II, differenziert nach arbeitslos und nicht arbeitslos registrierten Leistungsempfänger/innen.
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 2. November 2011 zum Arbeitsmarkt im Oktober 2011 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download