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Äquivalenzbeitragszahler, Äquivalenzrentner, Rentnerquotient 2008-2022 – vorausberechnet und Ist

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Erstellt: 02. Mai 2023

(BIAJ) Äquivalenzbeitragszahler (w/m), Äquivalenzrentner (w/m) und Rentnerquotient: Sechs unkommentierte (aktualisierte) Abbildungen zu den Vorausberechnungen („bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung“) in den Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung (BMAS) und dem Ist in den Jahren 2008 bis 2022. (mit Tabelle zu den Berechnungsgrundlagen) Im Jahr 2022 standen den 31,347 Millionen Äquivalenzbeitragszahlern 16,299 Millionen Äquivalenzrentner gegenüber. Mit anderen Worten: Das Gesamtrentenvolumen reichte in 2022 rechnerisch für 16,299 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit einer Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten – bei 21,260 Millionen Rentnerinnen und Rentnern am 01. Juli 2022 (ohne Waisenrenten; DRV-Bund). Der Rentnerquotient in 2022: 0,5200 (5.200 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Im Rentenversicherungsbericht 2008 wurden für 2022 "bei mittlerer Lohn- und Beschäftigungsentwicklung" 26,204 Millionen Äquivalenzbeitragszahler und 15,968 Äquivalenzrentner vorausberechnet. Der im Rentenversicherungsbericht 2008 für 2022 vorausberechnete Rentnerquotient: 0,6094 (6.094 Äquivalenzrentner pro 10.000 Äquivalenzbeitragszahler). Die gesamten BIAJ-Materialien vom 02. Mai 2023 finden Sie hier: Download_BIAJ20230502 (PDF: 4 Seiten; am 24.05.2023 wurden in der Tabelle auf Seite 4 die Rentenwerte 01.07.2022 korrigiert - dort wurden in der Erstfassung versehentlich die Rentenwerte von 01.07.2021 genannt)
Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Rente hier.


Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2023 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 28. April 2023

(BIAJ) April 2023 (Stichtag 13.04.) 4,388 Millionen Arbeitsuchende – 356.000 (8,8 Prozent) mehr als im April 2022. Darunter 2,586 Millionen registrierte Arbeitslose, davon 855.000 bei den Agenturen für Arbeit und 1,731 Millionen bei den Jobcentern. 276.000 (12,0 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im April 2022 – 55.000 (6,9 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 221.000 (14,7 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 116.000 (9,0 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 161.000 (15,7 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im April 2022. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +5,2 Prozent in Berlin (BE) bis +17,4 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +7,2 Prozent; Stadt Bremen: +5,6 Prozent; Bremerhaven: +13,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

3,915 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 10,6 Prozent (375.000) mehr als im April 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von +0,7 Prozent in Berlin (BE) bis +22,0 Prozent in Bayern (BY).

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2023 und April 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 28. April 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230428 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2022

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Erstellt: 27. April 2023

(BIAJ) Von München (Rang 1) bis Essen (Rang 15). Zur Entwicklung der 15 Großstädte* im Positiv-Ranking der SGB-II-Quoten von 2006 bis 2022 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten - Hartz IV - an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze; Jahresdurchschnitt) siehe die BIAJ-Abbildung und die BIAJ-Tabelle mit den Berechnungsgrundlagen dieser SGB-II-Quoten unten. Auf Rang 1 und 2 im Positiv-Ranking von 2006 bis 2022 immer München (M: Rang 1) und Stuttgart (S: Rang 2). Im Beobachtungszeitraum am weitesten aufgestiegen im Positiv-Ranking: Leipzig (L: bis 2011 Rang 14, 2020 bis 2022 Rang 7) und Dresden (DD: bis 2009 Rang 9, seit 2014 Rang 3). Im Beobachtungszeitraum am weitesten abgestiegen im Positiv-Ranking: Essen (E: von Rang 10 in 2006 auf Rang 15 seit 2016). Die SGB-II-LB-Quoten (kurz: SGB-II-Quoten) reichten 2022 in den 15 Großstädten* von 5,8 Prozent in München (M) bis 18,2 Prozent in Essen (E: Europäische Kulturhauptstadt im Agenda-Jahr 2010). (siehe BIAJ-Tabelle unten) In den 15 Großstädten zusammen betrug die SGB II-Quote 2022 durchschnittlich 12,4 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland ohne diese 15 Großstädte 7,0 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 8,0 Prozent. Siehe dazu und zur Stadt Bremen die weitere BIAJ-Tabelle ganz unten.
* hier immer einschließlich Region Hannover (H*)

2023 04 27 biaj grossstaedte ranking sgb2 lb quoten 2006 2022

Weiterlesen: Hartz IV: Großstadtvergleich der SGB-II-Quoten 2006 bis 2022

Jobcenter: „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – Januar 2019 bis März 2023

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Erstellt: 26. April 2023

(BIAJ) Von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023 insgesamt 722,5 Millionen Euro ausgegeben - 523,9 Millionen Euro (72,5 Prozent) aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliede­rung nach dem SGB II“ zugeteilt wurden, und 198,7 Millionen Euro (27,5 Prozent) aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). Im Vergleich mit den Ausgaben in den 12 Monaten von April 2021 bis März 2022 wurden von den Jobcentern gE insgesamt 9,1 Millionen Euro weniger für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben. Minderausgaben aus den „Eingliederungsmitteln“ in Höhe von 22,7 Millionen Euro standen Mehrausgaben aus dem PAT in Höhe von 13,6 Millionen Euro gegenüber. (siehe BIAJ-Tabelle A auf Seite 2, Spalten 1, 2 und 4 und BIAJ-Tabelle 1 von 7, Seite 4)

Ein Vergleich der Ausgaben der Jobcenter gE für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im ersten Quartal 2023 mit den entsprechenden Ausgaben im ersten Quartal 2022 zeigt den bisherigen Effekt der Erhöhung der PAT-Pau­schalen zum 1. Januar 2023. (siehe BIAJ-Tab. B, Seite 2)

2023 04 26 teilhabe am arbeitsmarkt 16i sgb2 ausgaben jobcenter ge 012019 032023 

Im Jahr 2022* wurden von den Jobcentern gE insgesamt durchschnittlich 32.534 Arbeitsverhältnisse gemäß § 16i SGB II gefördert („TN-Bestand“; incl. Jobcenter zkT 41.255). Die durchschnittlichen Ausgaben pro Arbeitsverhältnis und Monat („Ausgaben pro TN/Monat“) betrugen 1.847 Euro – in Westdeutschland 1.909 Euro und in Ostdeutsch­land 1.717 Euro. In den Ländern reichten diese durchschnittlichen Ausgaben von 2.013 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen (NW) bis 1.578 Euro in Sachsen (SN).

Nachrichtlich: Durchschnittlicher TN-Bestand in den Jahren 2019 bis 2022 im Vergleich zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in den einzelnen Jobcentern („gemeinsame Einrich­tungen“ und „zugelassene kommunale Träger“ – gE und zkT) – siehe BIAJ-Tabelle D im Anhang (Seite 11 bis 25)

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. April 2023 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten) finden Sie hier: Download_BIAJ20230426 (PDF: 25 Seiten incl. Anhang zu den durchschnittlichen TN-Beständen 2019-2022 auf Jobcenterebene auf Seite 11 bis 25)
* Die endgültigen Bestandsdaten für die Monate Januar bis März 2023 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.


Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis März 2023

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Erstellt: 21. April 2023

(BIAJ) Im ersten Quartal 2023 (Januar bis März) wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 6,694 Milliarden Euro ausgegeben, 1,482 Milliarden Euro (28,4 Prozent) mehr als die 5,212 Milliarden Euro, die im ersten Quartal 2022 für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für das erste Quartal 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,463 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 495.000 mehr (10,0 Prozent) mehr als die durchschnittlich 4,968 Millionen RLB im ersten Quartal 2022. (2)

Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg dementsprechend mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ im ersten Quartal 2023 auf 23,758 Milliarden Euro in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023, 2,410 Milliarden (11,3 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von April 2021 bis März 2022. Die Ausgabe in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023 entsprachen nahezu genau dem im Bundeshaushalt 2023 veranschlagten Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)

2023 04 21 alg2 sozialgeld buergergeld ausgaben 2015 bis 032023

Gemessen an den durchschnittlich 5,324 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von April 2022 bis März 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 371,87 Euro pro RLB ausgegeben. (3) Ein Jahr zuvor, von April 2021 bis März 2022 wurden für die durchschnittlich 5,145 Millionen RLB durchschnittlich 345,78 Euro pro Monat ausgegeben. (4)

(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „ Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben im ersten Quartal ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(4) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen. (§§ 70 und 73 SGB II)


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