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Väteranteil Elterngeld - Kreisvergleich 2016-2022

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Erstellt: 29. März 2023

(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf den Väteranteil (1) beim Elterngeld ("Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen"). Im Jahr 2022 reichte dieser Väteranteil (2) in den 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) von 35,2 Prozent in der kreisfreien Stadt Jena (Rang 1) bis 14,5 Prozent in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen (Rang 399) und 14,0 Prozent in der kreisfreien Stadt Bremerhaven (Rang 400). (Bundesdurchschnitt 2022: 26,1 Prozent)
Anmerkung am Rande: Gelsenkirchen und Bremerhaven sind i.d.R. die Städte mit den höchsten SGB-II-Quoten. Ein Blick auf die Väteranteile in den 15 Großstädten zeigt: Die niedrigsten Väteranteile wurden in den Städten mit der i.d.R. höchsten Arbeitslosenquote im Großstadtvergleich ermittelt: Essen und Dortmund 23,6 Prozent (Rang 286 und 288), Bremen 23,1 Prozent (Rang 301) und Duisburg 17,8 Prozent (Rang 389).
Alle 400 Kreise mit dem Väteranteil (Elterngeld) in den Jahren 2016 bis 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20230329 (PDF, sieben Seiten - ergänzt am 30.03.2023 - auf Seite 8 ist ein vergleichender, anregender Blick auf die Jahres- und Quartalszahlen der „Väteranteile“ am Elterngeld in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Bremen angefügt)
(1) "Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde." (Statistisches Bundesamt, 29.03.2023) Je nach Betrachtung der Jahreszahlen oder der Quartalsdaten stellt sich das jedoch sehr unterschiedlich dar. Siehe dazu die am 30.03.2023 angefügrte Seite im PDF-Download bzw. die beiden BIAJ-Abbildungen unten und die "Erläuterungen" (Destatis) unter den Abbildungen.
(2) Jahreszahlen! Sie sind im Vergleich zu den Quartalszahlen deutlich höher (überhöht) - wegen der i.d.R. wesentlich kürzeren Elterngeld-Bezugsdauer der Väter.

Weiterlesen: Väteranteil Elterngeld - Kreisvergleich 2016-2022

Bestandene Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung 2008 bis 2021 – Bund und Länder (Alter, Geschlecht)

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Erstellt: 28. März 2023

(BIAJ) Zu Beginn des Untersuchungszeitraums 2008 bis 2021 stieg die Anzahl der bestandenen Abschlussprüfungen in einem Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Bundesrepublik Deutschland auf 479.031 im Jahr 2010. Bis 2021 sank die Anzahl der bestandenen Abschlussprüfungen um etwa 100.000 auf 378.630. (siehe Abbildung 1 von 5, Seite 1 und Tabelle 1 von 7, Seite 4)
Hinweis vom 02.09.2023: Bis 2022 aktualisiert hier.

Weiterlesen: Bestandene Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung 2008 bis 2021 – Bund und Länder...

Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2009 bis 2022v

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Erstellt: 24. März 2023

(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf den Sektor Berufsausbildung im Land Bremen in der "Integrierten Ausbildungsberichterstattung" (iABE) in den Jahren 2009 bis 2022. (siehe BIAJ-Tabelle vom 24.03.2023 unten) Anmerkung: 2022 vorläufig (Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes vom 20.03.2023)

2023 03 24 bremen land in der integrierten ausbildungsberichterstattung 2009 2022

Nachrichtlich als einseitige PDF (mit besonderem Blick auf Bayern) angefügt: „Vergleich der Anzahl der "Anfänger:innen im Ausbildungsgeschehen" (Konto I 01) in der integrierten Ausbildungsberichterstattung mit der Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Berufsbildungsstatistik 2013-2021“ (Download_BIAJ20230324)


Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis Februar 2023

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Erstellt: 21. März 2023

(BIAJ) Im Januar und Februar 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 4,512 Milliarden Euro ausgegeben, 976 Millionen Euro (27,6 Prozent) mehr als die 3,536 Milliarden Euro, die im Januar und Februar 2022 für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte Februar 2023 ein Bestand von 5,453 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 481.000 mehr (9,7 Prozent) mehr als die 4,972 Millionen RLB im Februar 2022. (2)

Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg dementsprechend mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ im Januar und Februar 2023 auf 23,252 Milliarden Euro in den 12 Monaten von März 2022 bis Februar 2023. Im Bundeshaushalt 2023 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 23,760 Milliarden Euro veranschlagt. (siehe BIAJ-Abbildung unten)

2023 03 21 alg2 sozialgeld buergergeld ausgaben 2015 bis 022023

Gemessen an den durchschnittlich 5,280 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von März 2022 bis Februar 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 366,96 Euro pro RLB ausgegeben. (3) Ein Jahr zuvor, von März 2021 bis Februar 2022 wurden für die durchschnittlich 5,185 Millionen RLB durchschnittlich 346,16 Euro pro Monat ausgegeben. (4)

(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „ Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Bei Interpretation der nominalen Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben im Januar und Februar ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(4) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen. (§§ 70 und 73 SGB II)


Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder 0-17) im Ländervergleich 2017 bis 2021/22

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Erstellt: 21. März 2023

(BIAJ) Unkommentierte BIAJ-Abbildungen und -Tabellen zur Entwicklung der Zahl der Fälle, in denen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ((Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung)) gezahlt wurden - nach Alter der Leistungsberechtigten (Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahre) in der Bundesrepublik Deutschland und in den Bundesländern von 2017 bis 2021/22. Die BIAJ-Materialien vom 21. März 2023 finden Sie hier - aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_BIAJ20230321_1 (PDF: Seite 1 bis 7 von 17) und Download_BIAJ20230321_2 (PDF: Seite 8 bis 17 von 17)
Ende 2021 wurden für 833.222 der insgesamt 13,863 Millionen Kinder im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (DE) Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt, d.h. für 60 von 1.000 Kindern (6,0 Prozent der Kinder). In den Bundesländern reichte diese Quote (dieser Anteil an den Kindern im Alter von unter 18 Jahren) am 31.12.2021 von 37 von 1.000 in Baden-Württemberg (BW) und 39 von 1.000 in Bayern (BY) bis 110 von 1.000 im Land Bremen (HB) und 116 von 1.000 in Mecklenburg-Vorpommern (MV).
Anmerkung: Die vier Länder mit niedrigsten Arbeitslosenquoten sind zugleich die einzigen Länder, in denen der Anteil der Kinder, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt wurde, unter dem Bundesdurchschnitt liegt. (siehe u.a. Abbildung 3- und 4-2021 auf Seite 3 und Abbildung auf Seite 17)
Auszüge (zwei von 20 Abbildungen zum Unterhaltsvorschuss 2017 bis 2021) unten:

Weiterlesen: Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder 0-17) im Ländervergleich 2017 bis 2021/22

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