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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Februar 2023 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 01. März 2023

(BIAJ) Februar 2023 (Stichtag 13.02.) 2,620 Millionen registrierte Arbeitslose - 192.000 (7,9 Prozent) mehr als im Februar 2022 – 26.000 (2,9 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 167.000 (10,8 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 68.000 (5,0 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 124.000 (11,7 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Februar 2022. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑0,1 Prozent in Berlin (BE) bis +14,5 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +2,4 Prozent; Stadt Bremen: +1,9 Prozent; Bremerhaven: +4,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

3,886 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 8,4 Prozent (302.000) mehr als im Februar 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑0,7 Prozent in Berlin (BE) bis +18,4 Prozent in Bayern (BY).

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Februar 2023 und Februar 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 01. März 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230301 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten - eine Jahreszahl am 30.03.2023 korrigiert; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


Jobcenter 2023: Eingliederungsmittel nach Zuteilung der „Sondermittel für ukrainische Geflüchtete“

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Erstellt: 28. Februar 2023

(BIAJ) Nach Zuteilung der „Sondermittel ukrainischer Geflüchteter“ in Höhe von 100 Millionen Euro (1) sind den Jobcentern Bundesmittel in Höhe von insgesamt 4,698 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2023 zugeteilt - 309 Millionen Euro (6,2 Prozent) weniger als im Vorjahr 2022. (2)

Wie sich die Verteilung der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ für die einzelnen Jobcenter 2023 und im Vergleich zum Vorjahr 2022 darstellt ist der BIAJ-Tabelle entnehmen. Siehe hier: Download_BIAJ20230228 (PDF: 8 Seiten; Auszug – Seite 1 von 8 unten)

Weiterlesen: Jobcenter 2023: Eingliederungsmittel nach Zuteilung der „Sondermittel für ukrainische Geflüchtete“

Hartz IV: Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“ - Soll und Ist 2005-2022

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Erstellt: 25. Februar 2023

(BIAJ) Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeit­suchende“ (SGB II – Hartz IV) gab der Bund im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 6,007 Milliarden Euro aus (2021: 5,857 Milliarden Euro), 906 Millionen Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2022 für diesen Zweck veranschlagten 5,101 Milliarden Euro (Soll 2022). (1) Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gab der Bund im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 3,986 Milliarden Euro aus (2021: 4,041 Milliarden Euro), 823 Millionen Euro weniger als die im Bundeshaushalt 2022 für diesen Zweck veranschlagten 4,809 Milliarden Euro (Soll 2022). (siehe Spalten 2 bis 7 in BIAJ-Tabelle im PDF dieser BIAJ-Kurzmitteilung vom 25.02.2023: Download_BIAJ20250223)

Weiterlesen: Hartz IV: Ausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“ - Soll und...

Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2015 bis Januar 2023

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Erstellt: 23. Februar 2023

(BIAJ) Im Januar 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 2,384 Milliarden Euro ausgegeben, 500 Millionen Euro (26,6 Prozent) mehr als die 1,884 Milliarden Euro, die im Januar 2022 für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte Januar 2023 ein Bestand von 5,424 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 449.000 mehr (9,0 Prozent) mehr als die 4,975 Millionen RLB im Januar 2022. (2)

Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg dementsprechend mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ im Januar 2023 auf 22,776 Milliarden Euro in den 12 Monaten von Februar 2022 bis Januar 2023. Im Bundeshaushalt 2023 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 23,760 Milliarden Euro veranschlagt, 1,484 Milliarden Euro (6,7 Prozent) mehr als die 22,276 Milliarden Euro, die im Haushaltsjahr 2022 ausgegeben wurden. (siehe BIAJ-Abbildung unten)

2023 02 23 alg2 ausgaben 2015 bis 012023

Gemessen an den durchschnittlich 5,238 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Februar 2022 bis Januar 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 362,36 Euro pro RLB ausgegeben. (3) Ein Jahr zuvor, von Februar 2021 bis Januar 2022 wurden für die durchschnittlich 5,221 Millionen RLB durchschnittlich 345,34 Euro pro Monat ausgegeben. (4)

(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „ Bürgergeld“; Zweckbestimmung 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Bei Interpretation der nominalen Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben im Januar ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(4) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen. (§§ 70 und 73 SGB II)

Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.


Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis 2022 (SGB II)

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Erstellt: 14. Februar 2023

(BIAJ) 2022 wurden von den Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen) gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit 528,8 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW -SGB II) ausgegeben – nominal 20,95 Millionen Euro mehr als im Vorjahr 2021, aber immer noch 36,7 Millionen Euro weniger als 2019 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 2)
Hinweis vom 18.10.2023: aktualisiert bis September 2023 hier.

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Weiterlesen: Förderung der beruflichen Weiterbildung: Entwicklung der Ausgaben - 2012 bis 2022 (SGB II)

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