„Integrationen in duale Berufsausbildung“ und „einmündende Bewerber“ 2015-2022 – ein Ländervergleich
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(BIAJ) Wie hat sich die Jahressumme der „Integrationen“ von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB – SGB II – Hartz IV) in duale Berufsausbildung in den Berufsberatungsjahren 2014/15 bis 2021/22 im Bund und den Ländern entwickelt? Und wie stellt sich der Vergleich dieser aus den Grunddaten für den sog. Kennzahlenvergleich (§ 48a SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) ermittelten „Integrationen in duale Berufsausbildung“ mit der Entwicklung der Gesamtzahl der in den jeweiligen Berufsberatungsjahren „einmündenden Bewerber“ (Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen) in der Statistik über den Ausbildungsstellenmarkt dar? Die BIAJ-Materialien vom 14. März 2023 finden Sie hier - aus technischen Gründen in zwei Teilen: Download_BIAJ20230314_1 (PDF: zwei Textseiten undBIAJ-AbbildungenBund und SH bis HB) und Download_BIAJ20230314_2 (PDF: BIAJ-Abbildungen NW bis TH und A und B)
Auszüge (drei Abbildungen):
Einpendlerquoten und Auspendlerquoten im Großstadtvergleich: Insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende - 30. Juni 2020, 2021 und 2022
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(BIAJ) Drei unkommentierte BIAJ-Tabellen mit der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den vierzehn größten Städten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Region Hannover (Arbeitsort, Wohnort), der Anzahl (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) der Einpendler und Auspendler (insgesamt, Männer, Frauen, Auszubildende) und den differenzierten Einpendlerquoten und Auspendlerquoten am 30. Juni 2022 (oben), 30. Juni 2021 und 30. Juni 2020 (unten):
Hinweis: Daten zu (einigen) Vorjahren (vor 2020) sind mit dem mit der Suchfunktion und dem Suchwort "Einpendler" zu finden.
Insolvenzgeld-Ausgaben 2023: 258,8 Millionen Euro in den ersten beiden Monaten
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(BIAJ) Im Januar und Februar 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld 258,8 Millionen Euro ausgegeben, 188,9 Millionen Euro mehr als im Januar und Februar 2022 und mehr als in den ersten beiden Monaten der Vorjahre. Die Jahressumme bzw. 12-Monatssumme der Ausgaben für das Insolvenzgeld stieg nach 492,6 Millionen Euro in 2021 und 534,0 Millionen Euro in 2022 auf 722,9 Millionen Euro in den 12 Monaten von März 2022 bis Februar 2023. (siehe BIAJ-Abbildung „Insolvenzgeld: Ausgaben - 2007 bzw. 2016 bis Februar 2023“) Im BA-Haushalt 2023 sind, wie schon 2022, 900 Millionen Euro für das Insolvenzgeld veranschlagt. Bremen, 10.03.2023 (Anmerkung: Das Statistische Bundesamt hat für den 17.03.2023 die Veröffentlichung „Insolvenzen, Dezember und Jahr 2022 + Trendindikator für Februar“ angekündigt.) (Hinweis vom 16.04.2023: aktualisiert bis März 2023 hier.)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Februar 2023
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(BIAJ) In den 12 Monaten von März 2022 bis Februar 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,729 Milliarden Euro ausgegeben. (1)
Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro – am Rande (zum Begriff „Arbeitslosenversicherung“): Ausgaben um nominal 26,3 Prozent gesunken bei einem um 14,6 Prozent gesunkenen 12-Monatsdurchschnitt der registrierten Arbeitslosen insgesamt (-32,4 Prozent im Rechtskreis SGB III und -1,4 Prozent im Rechtskreis SGB II-Hartz IV). (2)
In den drei Monaten von Dezember 2022 bis Februar 2023 wurden dann insgesamt 186 Millionen Euro mehr ausgeben als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar 2023 und 90 Millionen Euro im Februar 2023. (siehe BIAJ-Abbildung unten - Überschrift am 10.05.2023 korrigert - und falsche Jahreszahlen; neu: unterstrichene Jahreszahlen)
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“.
(2) von 2,819 Millionen (1,196 Millionen im Rechtskreis SGB III und 1,623 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021, auf 2,408 Millionen (808.000 im Rechtskreis SGB III und 1,599 Millionen im Rechtskreis SGB II-Hartz IV) in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Februar 2023
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Die „Gesamtschutzquote“ stieg bis Februar 2023 (März 2022 bis Februar 2023) auf 56,8 Prozent, die höchste „Gesamtschutzquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Anerkennungsquote“ sank bis Februar 2023 (März 2022 bis Februar 2023) auf 16,8 Prozent, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. (Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 und unten.)
Im Januar und Februar 2023 sank bei einem Anstieg der Zahl der Asylentscheidungen um 34,7 Prozent im Vorjahresvergleich die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) um 8,2 Prozent! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1 im PDF-Download) n
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