Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Januar 2023 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Januar 2023 (Stichtag 12.01.) 2,616 Millionen registrierte Arbeitslose - 154.000 (6,2 Prozent) mehr als im Januar 2022 – 9.000 (1,0 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 145.000 (9,3 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 42.000 (3,0 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 112.000 (10,4 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Januar 2022. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑0,8 Prozent in Berlin (BE) bis +12,2 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +1,8 Prozent; Stadt Bremen: +0,8 Prozent; Bremerhaven: +5,7 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
3,862 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 7,7 Prozent (278.000) mehr als im Januar 2022. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑0,8 Prozent in Berlin (BE) bis +17,0 Prozent in Bayern (BY).
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Januar 2023 und Januar 2022 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Januar 2023 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20230131 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten - eine Jahreszahl am 30.03.2023 korrigiert; bremische Städte auf Seite 9)
Gender-Pay-Gap 2022 - Bund (18 Prozent) und Länder (von 23 Prozent bis 6 Prozent)
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zu den Unterschieden der Bruttostundenverdienste der Frauen und Männer in 2022 (Stichmonat April). In 2022 verdienten Frauen pro Stunde (brutto) durchschnittlich 4,31 Euro weniger als Männer. Dieser durchschnittliche Verdienstunterschied pro Stunde reicht im Ländervergleich von 6,08 Euro in Baden-Württemberg (BW) bis 1,05 Euro in Mecklenburg-Vorpommern (MV). (BIAJ-Tabelle, Spalte 7) Gemessen in Prozent verdienten Frauen durchschnittlich (gerundete) 18 Prozent weniger als Männer. Im Ländervergleich reicht dieser sog. Gender-Pay-Gap (GPG) von 23 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) (BIAJ-Tabelle, Spalte 9). Anders betrachtet: In Bezug auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Frauen verdienten Männer durchschnittlich (gerundete) 21 Prozent mehr als Frauen. Im Ländervergleich reicht dieser Verdienstunterschied von 30 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis 6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) (BIAJ-Tabelle, Spalte 11). (Anmerkung: Das Länderranking in den Spalten 10 und 12 ergibt sich aus den nicht gerundeten Lohnunterschieden in Spalte 7 in Bezug zu den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten in den Spalten 5 und 3)
Hinweis (Destatis) unten zu Vergleichen mit den Vorjahren (siehe die BIAJ-Materialien „Gender-Pay-Gap: Bruttostundenverdienste - Länder 2014 bis 2021“ vom 07.03.2022 hier):
Weiterlesen: Gender-Pay-Gap 2022 - Bund (18 Prozent) und Länder (von 23 Prozent bis 6 Prozent)
Hartz IV: „Verwaltungskosten“ stiegen 2022 auf über sieben Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005
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(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 7,053 Milliarden Euro ausgegeben, davon 6,007 Milliarden Euro vom Bund und (vom BIAJ rechnerische ermittelte) 1,046 Milliarden Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“. (vgl. Spalten 6, 1 und 4 in der Tabelle 1)
Vom Bund wurden für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in 2022 insgesamt 906 Millionen Euro mehr ausgegeben als die im Bundeshaushalt bei Haushaltsstelle 1101/636 13 (Zweckbestimmung: „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) veranschlagten 5,101 Milliarden Euro. (vgl. Spalten 1 bis 3 in Tabelle 2 auf Seite 2) Die Mehrausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Ist größer Soll) werden zu einem wesentlichen Teil oder ganz durch die Umschichtung von Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gedeckt.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 29. Januar 2023 mit einem Rückblick auf die Entwicklung der "Verwaltungskosten" und die Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" finden Sie hier: Download_BIAJ20230129 (PDF: drei Seiten)
Auszug (Tabellen 2 und 3 unten)
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2015 bis 2022
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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2022 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld insgesamt 22,276 Milliarden Euro ausgegeben (1) – 1,191 Milliarden Euro (nominal 5,6 Prozent) mehr als das im Bundeshaushalt 2022 veranschlagte Soll in Höhe von 21,085 Milliarden Euro. Anmerkung: Die Ausgaben stiegen damit nahezu auf den Betrag, den die alte Bundesregierung in ihrem ersten Haushaltsentwurf 2022 veranschlagt hatte, 22,400 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im Vergleich zum Vorjahr 2021 stiegen die Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nominal um 2,4 Prozent (528 Millionen Euro). Für das sogenannte Bürgergeld (aus Arbeitslosengeld II wird ab dem 01.01.2023 „Bürgergeld gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 SGB II“ und aus Sozialgeld „Bürgergeld gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II“) sind im Bundeshaushalt 2023 insgesamt 23,760 Milliarden Euro veranschlagt, 1,484 Milliarden Euro (nominal 6,7 Prozent) mehr als das Ist im Haushaltsjahr 2022 (22,276 Milliarden Euro).
Gemessen an den jahresdurchschnittlich 5,198 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in 2022 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (1) monatlich durchschnittlich 357,13 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor (2021) wurden für die durchschnittlich 5,253 Millionen RLB durchschnittlich 345,01 Euro pro Monat ausgegeben.
(1) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). (2021: 222 Millionen Euro; 2022: geschätzt 228 Millionen Euro)
Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier.
Bremen in der integrierten Ausbildungsberichterstattung 2009 bis 2021
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(BIAJ) Ein unkommentierter aktualisierter Blick auf den Sektor Berufsausbildung im Land Bremen in der "Integrierten Ausbildungsberichterstattung" (iABE) in den Jahren 2009 bis 2021. (siehe BIAJ-Tabelle vom 27.01.2023 unten)
Anmerkung: Im Vergleich zur vorläufigen „Schnellmeldung: Anfänger:innen im Ausbildungsgeschehen 2021 nach Sektoren/Konten und Ländern“ des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 16.03.2022 (BIAJ_16032022) wurden in der Veröffentlichung „Integrierte Ausbildungsberichterstattung. Anfänger:innen, Teilnehmer:innen und Absolvent:innen im Ausbildungsgeschehen nach Sektoren/Konten und Ländern“ vom 16.12.2022 im Land Bremen („Ort der Bildungsstätte) deutlich mehr Anfängerinnen und Anfänger im Sektor Berufsausbildung genannt: 7.580 statt der vorläufig genannten 7.005, d.h. (ermittelt aus diesen auf 5 gerundeten Daten) 575 bzw. 8,2 Prozent mehr. (darunter Anfängerinnen: 3.490 statt vorläufig 3.135 – 355 bzw. 11,3 Prozent mehr) Die vorläufig genannte Gesamtzahl der Anfängerinnen und Anfänger im Sektor Berufsausbildung in der Bundesrepublik wurde dagegen von 677.495 um 19.415 (2,9 Prozent) auf 658.080 reduziert.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Berufsausbildung: hier.