Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Dezember 2022
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(BIAJ) 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,588 Milliarden Euro ausgegeben (1). Im Vergleich zum Vorjahr 2021 wurden 2,872 Milliarden Euro weniger ausgegeben, im Vergleich zum veranschlagten Soll im BA-Haushalt 2022 (15,8775 Milliarden Euro) wurden 711 Millionen Euro mehr ausgegeben.
Im BA-Haushalt 2023 sind für Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro veranschlagt. Im Dezember 2022 wurde erstmals seit Mai 2021 wieder mehr ausgegeben als im entsprechenden Vorjahresmonat.
Nachrichtlich: 2022 wurden für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung 1,129 Milliarden Euro ausgegeben, 178 Millionen Euro weniger als im Vorjahr 2021 und 291 Millionen Euro weniger als die im BA-Haushalt 2022 veranschlagten 1,420 Milliarden Euro. (Soll 2023: 1,354 Milliarden Euro)
(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Dezember 2022
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(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ (1) und der „Gesamtschutzquote“ (2) driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Während die „Gesamtschutzquote“ im Verlauf des Jahres 2022 von 39,9 Prozent auf 56,2 Prozent stieg, sank die „Anerkennungsquote“ von 21,4 Prozent auf 17,9 Prozent. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
2022 wurden insgesamt 244.132 Asylanträge gestellt, darunter 217.774 Erstanträge – 69.541 (46,9 Prozent) mehr Erstanträge als 2021. 24.791 (11,4 Prozent) der 217.774 gestellten Asylerstanträge in 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (2021: 25.879 bzw. 17,5 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 2022 insgesamt 228.673 Asylanträge, darunter 196.341 Erstanträge. 56,2 Prozent (128.463) der 228.673 Entscheidungen in 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 40.911 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Dezember 2022 insgesamt 136.448, 28.384 (26,3 Prozent) mehr als Ende Dezember 2021.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Januar 2023 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20230112 (PDF: fünf Seiten)
(1) Anteil der Summe der Fälle, in denen die Rechtsstellung als Flüchtling (gem. Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1 AsylG) zugesprochen wurde (2022: 40.911), an den Asylentscheidungen (Erst- und Folgeanträge) insgesamt (2022: 228.673) (in Prozent).
(2) Anteil der Summe der Fälle, in denen die Rechtsstellung als Flüchtling (gem. Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1 AsylG) zugesprochen wurde, der Fälle, in denen subsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG gewährt wurde, und der Fälle, in denen ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festgestellt wurde (2022: 128.463), an den Asylentscheidungen (Erst- und Folgeanträge) insgesamt (228.673) (in Prozent).
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier
BA-Haushaltsjahr 2022 endet mit Überschuss von 300 Millionen Euro
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(BIAJ) Der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA – „Beitragshaushalt“) schloss 2022 mit einem Plus von 300 Millionen Euro ab – nach einem Minus von 27,3 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2020 und 21,7 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021. Veranschlagt war im Haushalt 2022 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 1,336 Milliarden Euro. (1) (2)
Im Haushaltsjahr 2022 standen den Ausgaben in Höhe von insgesamt 37,5 Milliarden Euro, darunter 16,6 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (3) und 11,2 Milliarden Euro für die „aktive Arbeitsförderung“ (einschließlich von 3,2 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“), Einnahmen in Höhe von 37,8 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beiträge zur Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung"*) in Höhe 31,7 Milliarden Euro.
Im Haushaltsjahr 2021, stellte sich dies wie folgt dar: Den Ausgaben in Höhe von insgesamt 57,6 Milliarden Euro, darunter 19,5 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (3) und 28,6 Milliarden Euro für die „aktive Arbeitsförderung“ (einschließlich von 20,2 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“), standen Einnahmen in Höhe von 35,8 Milliarden Euro gegenüber, darunter Beiträge zur Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung"*) in Höhe 29,6 Milliarden Euro. (4)
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Schutzsuchende nach Schutzstatus im Bund und in den Ländern Ende 2021
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Statistik der Schutzsuchenden nach Schutzstatus (1) im Bund und in den 16 Bundesländern (eine BIAJ-Abbildung und drei BIAJ-Tabellen):
a) Abbildung: Schutzsuchende pro 100.000 EW in den 16 Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt am 31.12.2021
b) Tabelle 1: Schutzsuchende nach Schutzstatus 2021 - Bundesrepublik Deutschland und die 16 Bundesländer (Stichtag: 31.12.)
c) Tabelle 2: Schutzsuchende nach Schutzstatus 2014 bis 2021 - Bundesrepublik Deutschland, Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (Stichtag: 31.12.)
d) Tabelle 3: Schutzsuchende nach Schutzstatus 2014 bis 2021 - Bundesrepublik Deutschland, Hamburg und Berlin (Stichtag: 31.12.)
(Tabellen unten bzw. PDF hier)
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Anteil der Großstädte an den registrierten Arbeitslosen 2010 bis 2022 - 16 BIAJ-Abbildungen
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(BIAJ) 2022 lebten 26,11 Prozent (631.450) der durchschnittlich 2.418.133 registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland in den 15 Großstädten mit mehr als 400.000 EW (incl. Region Hannover). (2010: 23,04 Prozent; 2021: 26,45 Prozent) Ende 2021 lebte 18,20 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in diesen 15 Großstädten (incl. Region Hannover). Zur Entwicklung seit 2010 siehe BIAJ-Abbildung 1. Zur Entwicklung des Anteils der in den einzelnen Großstädten lebenden Arbeitslosen an den in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) registrierten Arbeitslosen siehe die BIAJ-Abbildungen 2 bis 16 (von Berlin bis Duisburg; sortiert nach Bevölkerungsstand Ende 2021). Alle 16 BIAJ-Abbildungen mit kurzen Lesehilfen: Download_BIAJ20230107 (PDF: 8 Seiten).