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Alleinerziehende im Ländervergleich 2021: Erwerbspersonen, Erwerbstätige, Arbeitslose, Hartz IV, Armut

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Erstellt: 12. Dezember 2022

(BIAJ) 1,487 Millionen Alleinerziehende mit Kind(ern) im Alter von unter 18 Jahren in 2021 (Jahresdurchschnitt) (1): Erwerbsquote: 78,2 Prozent (782 von 1.000 Alleinerziehenden sind entweder erwerbstätig oder erwerbslos) - in den Ländern reicht die Erwerbsquote von 84,6 Prozent in Bayern (BY) bis 71,8 Prozent in Hamburg (HH). Erwerbstätigenquote: 74,0 Prozent (740 von 1.000 Alleinerziehenden sind erwerbstätig) - in den Ländern reicht die Erwerbstätigenquoten von 81,6 Prozent in Bayern (BY) bis 65,9 Prozent im Land Bremen (HB). SGB-II-Quote (Hartz IV)*: 34,6 Prozent (346 von 1.000 Haushalten Alleinerziehender waren Haushalte mit Leitungsberechtigten nach dem SGB II) - in den Ländern reicht die SGB-II-Quote von 52,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis 24,3 Prozent in Bayern (BY). Armutsgefährdungsquote (gemessen am Bundesmedian): 41,6 Prozent – in den Ländern reicht die Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender von 54,0 Prozent im Land Bremen (HB) bis 31,6 Prozent in Bayern (BY) Siehe dazu die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 12. Dezember 2022 unten oder PDF hier:

2022 12 12 alleinerziehende mit kind u18 erwerbstaetige sgb2 armut laender 2021 biaj tabelle

* siehe dazu die Anmerkung unter der BIAJ-Tabelle. (Anm.: Falsche Jahreszahl "2018" in Fußnote 2 korrigiert - es muss 2021 heißen.)
(1) Die vom Statistischen Bundesamt auch genannte Gesamtzahl Alleinerziehender – insgesamt 2,614 Millionen in 2021 – umfasst auch die etwa 1,128 Millionen Alleinerziehenden, deren jüngstes im Hauptwohnsitzhaushalt lebende Kind 18 Jahre und älter ist. Genannt werden 605.000 Alleinerziehende, deren jüngstes im Haushalt lebende Kind 18 bis unter 27 Jahre alt ist, und 523.000 Alleinerziehende, deren jüngstes im Haushalt lebende Kind 27 Jahre und älter ist. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Alleinerziehende in Hauptwohnsitzhaushalten: Deutschland, Jahre, Geschlecht, Alter des jüngsten Kindes)


Konjunkturelles Kurzarbeitergeld: Ausgaben 2018 bis November 2022

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Erstellt: 10. Dezember 2022

(BIAJ) Von Januar bis November 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 3,182 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben, 16,223 Milliarden Euro weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres (Ausgaben Januar bis November 2021: 19,404 Milliarden Euro), aber schon deutlich mehr als die im BA-Haushalt für das gesamte Haushaltsjahr 2022 veranschlagten 2,260 Milliarden Euro.

In den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 wurden von der BA für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 3,751 Milliarden Euro ausgegeben, davon 2,565 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 1,186 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)

Das bisherige 12-Monats-Maximum für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“: 31,907 Milliarden Euro von Mai 2020 bis April 2021, davon 18,340 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 13,567 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. Im Haushaltsjahr 2021 wurden dann noch insgesamt 20,217 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben – 12,120 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,097 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. In den 11 Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2022 sanken die Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ um insgesamt 16,466 Milliarden Euro auf die oben genannten 3,751 Milliarden Euro. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung unten) (2)

2022 12 10 kurzarbeitergeld ausgaben 2018 bis november 2022 biaj abb 

(1) Hier und im Folgenden können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
(2) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind insgesamt 1,325 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ veranschlagt. (Stand: 11.11.2022)
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.


Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis November 2022

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Erstellt: 10. Dezember 2022

(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,543 Milliarden Euro ausgegeben (1) - 2,917 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 und 5,899 Milliarden Euro weniger als in den 12 Monaten von Juni 2020 bis Mai 2021 als mit Ausgaben in Höhe von 22,442 Milliarden Euro das nominale Ausgaben-Maximum (12-Monatssumme) nach 2006 erreicht wurde. (Januar bis Dezember 2006: 22,899 Milliarden Euro). (siehe BIAJ-Abbildung unten)

Im Haushalt 2022 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 15,8775 Milliarden Euro (1) veranschlagt. Die Entwicklung der Ausgaben in den letzten Monaten zeigt, dass das Soll in 2022 um etwa 700 Millionen Euro überschritten wird (2) – und dass die 12-Monatssumme der Ausgaben in den kommenden Monaten nominal nicht weiter sinken, sondern wieder steigen wird. (3) Im Vorjahresvergleich wurden im Juni 2022 etwa 252 Millionen Euro weniger ausgegeben als im Juni 2021, im Juli noch etwa 196 Millionen Euro, im August etwa 121 Millionen Euro, im September etwa 73 Millionen Euro, im Oktober 2022 etwa 39 Millionen Euro und im November 2022 nur noch 19 Millionen Euro weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat.

2022 12 10 sgb3 alg ausgaben 2012 bis 112022 biaj abb

(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung - und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ für das in 2019 insgesamt 1,217 Milliarden Euro, in 2020 insgesamt 1,269 Milliarden Euro und in 2021 insgesamt 1,307 Milliarden Euro ausgegeben wurden. Soll 2022: 1,420 Milliarden Euro – Ist bis November 2022: 1,031 Milliarden Euro.
(2) Der Jahresabschluss der Bundesagentur („Beitragshaushalt SGB III“) wird voraussichtlich trotz dieser Mehrausgaben erstmals seit 2019 wieder ohne ein Finanzierungsdefizit enden (Finanzierungsdefizit 2021: 21,7 Milliarden Euro). Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung „BA-Haushalt 2022: Auf dem Weg zur ‚schwarzen Null‘“ (hier: BIAJ_20221008)
(3) Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind für Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro veranschlagt. (Stand: 11.11.2022)
Weitere BIAJ-Informtionen zum Thema Finanzierung SGB III siehe hier.


 

BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis November 2022

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Erstellt: 09. Dezember 2022

(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n

Von Januar bis November 2022 wurden insgesamt 214.253 Asylanträge gestellt, darunter 189.998 Erstanträge – 57.332 (43,2 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis November 2021. 22.931 (12,1 Prozent) der 189.998 gestellten Asylerstanträge von Januar bis November 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis November 2021: 23.865 bzw. 18,0 Prozent der Asylerstanträge)

Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis November insgesamt 209.154 Asylanträge, darunter 179.064 Erstanträge. 56,0 Prozent (117.061) der 209.154 Entscheidungen von Januar bis November 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 37.408 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
In den letzten 12 Monaten, von Dezember 2021 bis November 2022, wurden vom BAMF 221.988 Asylanträge entschieden, darunter 189.466 Erstanträge. Von den 221.988 Entscheidungen in den 12 Monaten von Dezember 2021 bis November 2022 waren 55,4 Prozent (122.934 „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 40.373 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.

Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende November 2022 insgesamt 125.336, 23.305 (22,8 Prozent) mehr als Ende November 2021.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Dezember2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20221209 (PDF: fünf Seiten)

Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis November 2022

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2022 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 30. November 2022

(BIAJ) November 2022 (Stichtag 14.11.) Vorbemerkung: Der stärkste Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich wurde im November 2022 in den Ländern Thüringen (TH), Sachsen (SN), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen-Anhalt (ST) und Niedersachsen (NI) registriert. (Rang 16 bis Rang 12 im Negativ-Ranking der Veränderungsraten; Spalte 10 in Tabelle 1, Seite 3) n

2,434 Millionen registrierte Arbeitslose - 117.000 (5,0 Prozent) mehr als im November 2021 – 19.000 (2,5 Prozent) weniger bei den Agenturen für Arbeit und 136.000 (8,9 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). 22.000 (1,7 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 95.000 (9,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im November 2021. (siehe Tabelle 4) Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von ‑2,6 Prozent in Berlin (BE) bis +11,7 Prozent in Thüringen (TH). (Land Bremen: +2,2 Prozent; Stadt Bremen: +1,1 Prozent; Bremerhaven: +6,4 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

3,804 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 5,3 Prozent (191.000) mehr als im November 2021. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑2,5 Prozent in Berlin (BE) bis +14,4 Prozent in Bayern (BY).

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2022 und November 2021 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. November 2022 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20221130 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)

Weiterlesen: Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2022...

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