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Einkommensarmut, Migrationsstatus, deutsche Staatsangehörigkeit, Geschlecht 2015

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Erstellt: 22. September 2016

(BIAJ) 12,8 Millionen (weiblich 6,8 Millionen) von 81,4 Millionen (weiblich: 41,4 Millionen): 15,7 Prozent der Bevölkerung (16,3 Prozent der weiblichen Bevölkerung) galten gemäß Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Jahr 2015 als "(relativ) einkommensarm". ("Armutsgefährdungsquote") Die nach Migrationsstatus (ohne bzw. mit Migrationshintergrund), Staatsangehörigkeit (nicht bzw. ohne deutsche Staatsangehörigkeit) und Geschlecht differenzierten Armutsgefährdungsquoten reichen in der Bundesrepublik Deutschland von 11,8 Prozent der männlichen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund bis 34,6 Prozent der weiblichen Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Eine einseitige Übersicht mit den differenzierten vom BIAJ berechneten absoluten Bevölkerungszahlen und den amtlichen "Armutsgefährdungsquoten" im Jahr 2015 finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 22. September 2016: Download (PDF: zwei Seiten)


Zugeteilte Bundesmittel und Ausgaben bis August 2016 für "SGB II-Eingliederungsleistungen" (Jobcenter gE)

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Erstellt: 19. September 2016

(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Agenturen für Arbeit/Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) gaben von Januar bis August 2016 für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (EGL) insgesamt 1,392 Milliarden Euro aus, 47,7 Prozent der für EGL zugeteilten 2,919 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr (2015) wurden von den Jobcentern gE bis August insgesamt 1,405 Milliarden Euro (52,1 Prozent) der für 2015 zugeteilten 2,698 Milliarden Euro für EGL ausgegeben.

Wie stellt sich dies in den einzelnen Ländern - in den besonders "auffälligen Ländern" Saarland und Thüringen und in den anderen 14 Ländern - dar? Wie haben sich die monatlichen EGL-Ausgaben der Jobcenter gE in den 55 Monaten vor dem August 2016 entwickelt? Und eine unbeantwortete Frage: Werden 2016 von den Jobcentern mehr oder weniger als 541,7 Millionen Euro von den zugeteilten EGL-Mitteln nicht für EGL ausgegeben? Siehe dazu die Abbildungen und die Tabelle (mit kurzem Text unter der Tabelle auf Seite 3) in den BIAJ-Materialien vom 19. September 2016: Download_Teil1 und Download_Teil2 (PDF: 20 Seiten DIN A4 quer; aus technischen Gründen leider in zwei Teilen: Seite 1 bis 10 und Seite 11 bis 20)


BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis August 2016 - über 567.000 Anträge anhängig

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Erstellt: 16. September 2016

(BIAJ) Aktuelle Informationen (Zeitreihe) über die vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) monatlich entgegengenommenen und bis Ende August 2016 entschiedenen Asylanträge (mit Art der Entscheidung), den weiteren Anstieg der anhängigen (vom BAMF noch nicht entschiedenen) Asylanträge (auf 567.479 Ende August 2016) und die Entwicklung der Bearbeitungsdauer finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 16. September 2016: Download (PDF: zwei Text- und zwei Tabellen-Seiten) Aktuellere/weitere BIAJ-Informationen unter Suchwort BAMF.


Hinweis: BIAJ-Materialien zu "bedarfsdeckenden Integrationen" ergänzt (16.09.2016)

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Erstellt: 16. September 2016

(BIAJ) Die BIAJ-Materialien vom 8. September 2016 zu den „Integrationen“ (INT) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), darunter den „bedarfsdeckenden Integrationen“ wurden am 16. September 2016 ergänzt. Die ergänzten BIAJ-Materialien enthalten jetzt auch die geschlechtsspezifischen Länderdaten zu den „bedarfsdeckenden Integrationen Langzeitleistungsbeziehender“ (Tabelle 3). (weiterhin gilt: unbedingt beachten: Fußnote 1 im PDF-Download!)

Die am 16. September 2016 ergänzten BIAJ-Materialien vom 8. September 2016 finden Sie hier: Download (PDF: vier Text- und vier Tabellenseiten mit allen Bundes- und Länderdaten; zudem nachrichtlich angefügt: die entsprechenden Daten zu den beiden bremischen Städten)


Gelsenkirchen vor Bremerhaven, Essen vor Berlin – Kinder und Hartz IV im Dezember 2015

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Erstellt: 13. September 2016

(BIAJ) Im Kreisvergleich (aller 402 kreisfreien Städte und Landkreise) der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren belegt Ende 2015 nicht mehr die Stadt Bremerhaven (37,3 Prozent) den Rang 1 im Negativ-Ranking sondern die Stadt Gelsenkirchen (37,7 Prozent). Und im Vergleich der Großstädte (mit einer Bevölkerung von über 400.000; einschließlich Region Hannover) belegt Ende 2015 nicht mehr Berlin (31,2 Prozent) den Rang 1 sondern Essen (31,5 Prozent).

Die vom BIAJ neu berechneten SGB II-Quoten u18 (alle Berechnungsgrundlagen im Download) weichen von den gestern (am 12. September 2016) von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichen SGB II-Quoten zum Teil deutlich ab. (z.B. Bremerhaven 37,3 Prozent statt 40,5 Prozent) Erklärung: Die von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten SGB II-Quoten u18 wurden noch auf Grundlage des bis Ende 2014 (!) fortgeschriebenen Bevölkerungsstandes (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) berechnet. Die BIAJ-Neuberechnung der SGB II-Quoten u18 beruht dagegen auf dem bis Ende 2015 fortgeschriebenen Bevölkerungsstand (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre).

Die BIAJ-Kurzmitteilung "Gelsenkirchen vor Bremerhaven, Essen vor Berlin – Kinder und Hartz IV im Dezember 2015" vom 13. September 2016 mit allen Kreis-, Großstadt-, Länder- und Bundesdaten finden Sie hier: Download (PDF: zwei Text- und neun Tabellenseiten) (aktuellere BIAJ-Informationen zum Thema Kinder hier)


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