Hartz IV: 1.931.474 oder 1.939.187 - unter 18 und in SGB II-Bedarfsgemeinschaften?
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(BIAJ) Warum liegt die Zahl der Kinder (und Jugendlichen) im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2015 in der heute (12. September 2016) veröffentlichten Bertelsmann-Studie (1.931.474) um 7.713 unter der Zahl der Personen im Alter von unter 18 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften, die in den BIAJ-Materialien vom 26. August 2016 (Ländervergleich) genannt wurde (1.939.187: hier)?
Die Erklärung: „In der Grundsicherungsstatistik SGB II zählen alle minderjährigen Personen, die unverheiratet sind und zusammen mit mindestens einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben, als Kinder. Personen unter 18 Jahren, die allein oder mit einem Partner eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden … zählen dagegen nicht als Kinder.“ (Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Hervorhebung durch BIAJ) Rechnerisch bildeten demnach im Dezember 2015 insgesamt 7.713 Personen unter 18 Jahren allein oder zusammen mit einem Partner oder einer Partnerin eine eigene Bedarfsgemeinschaft und zählten in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit deshalb nicht (mehr) als Kind.
Hinweis zu den SGB II-Quoten (unter 18) im Bund und in den Ländern:
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Familien mit Kindern: Fehlerhafte Grafik auf Seite 1 der Süddeutschen Zeitung vom 10./11.09.2016
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(BaSta) Die Grafik „Familien mit Kindern“ auf Seite 1 der Süddeutschen Zeitung vom 10./11. September 2016 (SZ-Grafik) zeichnet ein falsches Bild des Zahlen-Verhältnisses von Ehepaaren und Alleinerziehenden mit Kindern im Alter von unter 18 Jahren. Für das Jahr 2015 (bzw. 2005) werden folgende Zahlen genannt: 5,544 Millionen (2005: 6,654 Millionen) Ehepaare (mit Kindern unter 18 Jahren) und 2,740 Millionen (2005: 2,572 Millionen) Alleinerziehende „Mit Kindern unter 18 im Haushalt“ (Fußnote 1 in der SZ-Grafik). Als Quelle wird das Statistische Bundesamt genannt. (siehe SZ-Grafik hier) Das Statistische Bundesamt nennt allerdings erheblich andere Zahlen zu den Alleinerziehenden mit Kindern im Alter von unter 18 Jahren:
Jobcenter: „Bedarfsdeckende Integrationen“ von ELB und LZB – Ländervergleich 2015
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(BIAJ) Jobcenter 2015: 1,102 Millionen „Integrationen“ (INT) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), darunter 517.000 „bedarfsdeckende Integrationen“, bei durchschnittlich 4,330 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 179.000 der „Integrationen“ galten laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit als „bedarfsdeckende Integrationen Langzeitleistungsbeziehender“, bei durchschnittlich 2,881 Millionen Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) unter der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die „Integrationsquote“ im Kennzahlenvergleich nach § 48a SGB II: 25,5 Prozent. Männer: 30,8 Prozent. Frauen: 20,4 Prozent. Bayern: 32,3 Prozent. Bremen (Land): 20,4 Prozent. (unbedingt beachten: Fußnote 1 im PDF-Download!) Die vom BIAJ auf Grundlage der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende berechnete „bedarfsdeckende Integrationsquote“: 11,9 Prozent. Männer: 15,2 Prozent. Frauen: 8,9 Prozent. Bayern: 16,5 Prozent. Bremen (Land): 9,4 Prozent. Und die ebenfalls vom BIAJ berechnete „bedarfsdeckende Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehender“: 6,2 Prozent. Thüringen: 7,4 Prozent. Bremen (Land): 5,3 Prozent. (Seit 16. September 2016 mit geschlechtsspezifisch differenzierten "bedarfsdeckenden Integrationen (Integrationsquoten) Langzeitleistungsbeziehender" in Tabelle 3!)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 8. September 2016 (ergänzt am 16. September 2016!) finden Sie hier: Download (PDF: vier Text- und vier Tabellenseiten mit allen Bundes- und Länderdaten; zudem nachrichtlich angefügt: die entsprechenden Daten zu den beiden bremischen Städten)
Die "ewigen Werder-Torbilanzen" nach dem 0:6 mit dem Jubiläums-Gegentor 200 bei den Bayern
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(BaSta) Unbeachtet aber leider wahr: Das 6:0 in München war ein "Jubiläumstor", das 200. Tor des FC Bayern München gegen den SV Werder Bremen (SVW) in der ersten Bundesliga! Die "ewige Torbilanz" nach diesem ersten Spiel der Bundesliga-Saison 2016/17 (am 26. August 2016) lautet: Werder Bremen 119, Bayern München 200. Die "ewige Tordifferenz" des SVW gegen Bayern München: minus 81 - negativ herausragend im Vergleich zu den anderen "ewigen Tordifferenzen" des SVW. Die höchsten anderen negativen "ewigen Tordifferenzen" des SVW wurden für Borussia Mönchengladbach und den 1. FC Köln (jeweils minus 8), den FC Augsburg (minus 5) und den VfL Wolfburg (minus 4) ermittelt. Gegen den FC Augsburg spielt Werder Bremen am 11. September (!), gegen Borussia Mönchengladbach am 17. September und gegen den VfL Wolfsburg am 24. September 2016. In den ersten fünf Spielen der Bundesligasaison 2016/17 spielt Werder Bremen nur einmal (am 21. September) gegen einen Verein, gegen den Werder Bremen in der Bundesliga mehr Tore geschossen als Gegentore erhalten hat: 1. FSV Mainz ("ewige Tordifferenz": plus 11).
Die "ewige Torbilanz" des SVW gegen alle 17 Vereine in der ersten Bundesliga 2016/17 beträgt nach dem 0:6 in München 1.463:1.445, die "ewige Tordifferenz" plus 18. Alle "ewigen Bundesliga-Torbilanzen" des SVW vor dem 11. September 2016 in Werder Bremens 53. Saison in der ersten Bundesliga finden Sie hier: BaSta_Download (PDF: eine Seite) (Ende BaSta 07.09.2016)
Bremen und Bremerhaven: Arbeitsuchende in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (Hartz IV) im August 2016
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(BIAJ) Ein ergänzender* Blick auf die 66.259 Arbeitsuchenden in Bremen und Bremerhaven im August 2016 (825 mehr als im August 2015), davon 51.510 in der Stadt Bremen (1.207 mehr als im August 2015) und 14.749 in der Stadt Bremerhaven (382 weniger als im August 2015). Wie verteilen sie sich auf die arbeitslosen Arbeitsuchenden (registrierte Arbeitslose) und die gemäß der amtlichen Statistik nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden und wie auf die beiden Rechtskreise (SGB III: Agentur für Arbeit; SGB II: Jobcenter) und wie stellt sich dies im Vergleich zum August 2015 dar. Download (PDF: eine Seite)
* siehe dazu auch den entsprechenden BIAJ-Ländervergleich: hier.
Hinweis vom 29. September 2016: Bremen und Bremerhaven im September 2016: Bremen092016 - Ländervergleich im September 2016: BIAJ20160929