Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Nettoausgaben 2017-2024 - Bund und Länder
- Details
(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Nettoausgaben des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII - Viertes Kapitel) in den Jahren 2017 bis 2024 und die jährlichen nominalen Veränderungen - Bund und Länder (Länder: Daten des BMAS mit Erläuterungen auf Seite 2; Bund: Daten des BMAS und ergänzend die Ergebnisse der Haushaltsrechnungen 2017 bis 2024 des BMF). Nachrichtlich auf Seite 2 unten ein Blick auf die Regierungsentwürfe der Bundeshaushalte 2025 und 2026. BIAJ-Tabelle: Download_BIAJ20250818 (zwei Seiten)
Statista-Infografik lässt Ausgaben für das „Bürgergeld“ von 2023 bis 2025 um 13,2 Mrd. Euro steigen
- Details
(BaSta) In einer Statista-Infografik (siehe unten) steigen die Ausgaben des Bundes für das „Bürgergeld“ von 25,8 Mrd. Euro in 2023 auf 35,7 Mrd. Euro in 2024 und dann auf (erwartete) 39,0 Mrd. Euro in 2025. (gemäß Statista-Fußnote ohne „Verwaltungs- und Eingliederungskosten“ und ohne die in der Statista-Infografik gesondert genannte Beteiligung des Bundes an den „Kosten an Unterkunft & Heizung“)
Was verbirgt sich hinter diesem Anstieg um angeblich insgesamt 13,2 Mrd. Euro in den Jahren 2024 und 2025, den Statista in seiner Infografik vom 7. August 2025 präsentiert? Das zeigt ein Blick in die Haushaltsrechnungen 2023 und 2024 des Bundesfinanzministeriums und den 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025:
Für 2023 werden korrekt die bei Haushaltsstelle 1101/681 12 mit der Zweckbestimmung „Bürgergeld“ gebuchten Ausgaben des Bundes (Ist 2023) genannt: 25,8 Mrd. Euro.
Für 2024 werden dann aber nicht die bei dieser Haushaltsstelle gebuchten 29,2 Mrd. Euro genannt, sondern 35,7 Mrd. Euro, die Summe aus den Ausgaben für das Bürgergeld (29,2 Mrd. Euro) und die Ausgaben in Höhe 6,5 Mrd. Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Haushaltsstelle 1101/636 13). 29,2 Mrd. Euro plus 6,5 Mrd. Euro = 35,7 Mrd. Euro.
Und für die von der Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf 2025 erwarteten Ausgaben (Soll) wird diese Irreführung in der Statista-Infografik noch übertroffen. Genannt werden nicht die bei der Haushaltsstelle 1101/681 12 mit der Zweckbestimmung „Bürgergeld“ veranschlagten 29,6 Mrd. Euro, sondern 39,0 Mrd. Euro, die Summe aus den für das Bürgergeld veranschlagten Ausgaben (29,6 Mrd. Euro), die (viel zu niedrig) veranschlagten Ausgaben in Höhe 5,25 Mrd. Euro für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ und die veranschlagten Ausgaben in Höhe von 4,1 Mrd. Euro für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Haushaltsstelle 1101/685 11). 29,6 Mrd. Euro plus 5,25 Mrd. Euro plus 4,1 Mrd. Euro = (gerundet) 39,0 Mrd. Euro.
Aus einem Anstieg der Ausgaben für das „Bürgergeld“ (Haushaltsstelle 1101/681 12) von 2023 bis 2025 um 3,8 Mrd. Euro – von 25,8 Mrd. Euro auf 29,6 Mrd. Euro - wird durch Addieren der für 2025 veranschlagten Ausgaben für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ (5,25 Mrd. Euro) und den veranschlagten Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (4,1 Mrd. Euro) ein Anstieg der Ausgaben für das „Bürgergeld“ um 13,2 Mrd. Euro in der Statista-Infografik.
* https://de.statista.com/infografik/34959/ausgaben-des-bundes-fuer-das-buergergeld/ und https://cdn.statcdn.com/Infographic/images/normal/34959.jpeg (Zugriff 16.08.2025)
Büro für absurde Statistik (BaSta) c/o BIAJ.de – Bremen, 17.08.2025
Anmerkung vom 17.08.2025: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "Bürgergeld: Ausgaben steigen nicht – sie sinken" vom 16.08.2025 hier.
Bürgergeld: Ausgaben steigen nicht – sie sinken
- Details
(BIAJ) Die endgültigen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen: Die jährlichen Zahlungsansprüche von „SGB-II-Bedarfsgemeinschaften“ („Bürgergeld“ einschließlich Sozialversicherungsleistungen, Kosten der Unterkunft und Heizung und relativ geringfügige „weitere Zahlungsansprüche“), die bis Ende 2024 auf insgesamt 46,923 Milliarden Euro gestiegen waren, steigen nicht mehr – sie sinken seit Beginn des Jahres 2025 leicht. In den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres (2024) waren diese jährlichen Zahlungsansprüche noch um 1,686 Milliarden Euro gestiegen. (siehe BIAJ-Abbildung unten oder hier: Download_BIAJ20250816 – eine Seite PDF)
Ohne die weiter steigenden Sozialversicherungsleistungen (Kranken- und Pflegeversicherung) sanken die jährlichen Zahlungsansprüche der „SGB-II-Bedarfsgemeinschaften“, die bis Ende 2024 auf insgesamt 39,876 Milliarden Euro gestiegen waren, deutlich –um 251 Millionen Euro in den ersten vier Monaten 2025. In den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres (2024) waren diese jährlichen Zahlungsansprüche noch um 1,493 Milliarden Euro gestiegen. (siehe „a)“ in der BIAJ-Abbildung)
Die jährlichen Zahlungsansprüche ohne Sozialversicherungsleistungen und ohne die Zahlungsansprüche für die Kosten der Unterkunft und Heizung, die bis Ende 2024 auf insgesamt 22,191 Milliarden Euro gestiegen waren, sanken in den ersten vier Monaten 2025 um 246 Millionen Euro. In den ersten vier Monaten des vergangenen Jahres (2024) waren diese jährlichen Zahlungsansprüche noch um 1,050 Milliarden Euro gestiegen. (siehe „b)“ in der BIAJ-Abbildung)
Anmerkung: In der nicht endenden „Stimmungsmache“ gegen Menschen, die auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts angewiesen sind, „steigen und steigen“ die Ausgaben für das „Bürgergeld“, auch wenn schon seit Monaten kein (auch nur nominales) Steigen mehr zu erkennen ist.* Bremen, 16. August 2025
* wie ein anderer Eindruck erzeugt wurde, zeigt das Büro für absurde Statistik (BaSta) in "Statista-Infografik lässt Ausgaben für das „Bürgergeld“ von 2023 bis 2025 um 13,2 Mrd. Euro steigen" hier. (angefügt am 17.08.2025)
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Juli 2025 (Jobcenter gE)
- Details
(BIAJ) Nach den ersten sieben Monaten 2025 (Januar bis Juni) mit „vorläufiger Haushaltsführung“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 24. Juni 2025 (Drucksache 21/500) - zur Verfügung stehen würden bzw. werden, und auf die Ausgaben von Januar bis Juli 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250814 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge von Januar bis Juli 2025 – mit Rückblick bis 2014
- Details
(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Juli 2025 insgesamt 184.933 Asylanträge entschieden. Nur 18,7 Prozent (34.529) der 184.933 Entscheidungen von Januar bis Juli 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 22.373; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 3.219; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 8.937). (Januar bis Juli 2024: 46,9% von 183.519 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF und unten)
51,2 Prozent (94.702) der von Januar bis Juli 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Juli 2024: 27,8%). 30,1 Prozent (55.702) der Entscheidungen des BAMF (darunter 16.823 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Juli 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis Juni 2024: 25,3%).
Gestellt wurden von Januar bis Juli 2025 insgesamt 70.011 Asylerstanträge (darunter 10.677 bzw. 15,3 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr), 50,3 Prozent (70.772) weniger Asylerstanträge als die 140.783 von Januar bis Juli 2024.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. August 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Juli 2023: Download_BIAJ20250814 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis Juli 2025“ und die noch nicht entschiedenen Anträge: Ende Juli 2025: 38,2% der insgesamt 137.222 anhängigen Verfahren – Ende Juli 2024: 21,8%)